Bodenschutz und Altlastenbehandlung; Beantragung der Zulassung als Untersuchungsstelle
Untersuchungsstellen, die Aufgaben nach Bundes-Bodenschutzgesetz wahrnehmen, müssen von der zuständigen Behörde anerkannt werden.
Beschreibung
Voraussetzungen
Zugelassen werden nur Stellen, die die Pflichten nach den §§ 11 und 12 der Sachverständigen- und Untersuchungsstellen-Verordnung (VSU) erfüllen, die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzen und über die erforderliche personelle und gerätetechnische Ausstattung verfügen (Untersuchungsstellen).
Untersuchungsstellen müssen über eine ausreichende Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 1,5 Millionen Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden für jeden Einzelfall bei mindestens zweifacher Maximierung im Versicherungsjahr verfügen.
Verfahrensablauf
Der Antrag ist einschließlich der Nachweise und erforderlichen Unterlagen bei der Zulassungsstelle einzureichen.
Die Zulassungsstelle prüft die Vollständigkeit der Antragsunterlagen und bestätigt den Antragseingang schriftlich oder per E-Mail. Sie fordert die Nachreichung evtl. fehlender Unterlagen binnen angemessener Frist. Fehlen nach Fristsetzung noch Unterlagen oder steht nach dem Inhalt der Unterlagen fest, dass die Zulassungsvoraussetzungen nicht vorliegen, lehnt sie den Antrag ab.
Fristen
Die Bearbeitungsfrist beträgt bis zu sechs Monate und beginnt mit der Vorlage vollständiger Antragsunterlagen. In begründeten Fällen kann die Frist nach § 42a Abs. 2 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz verlängert werden.
Erforderliche Unterlagen
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Nachweis einer entsprechenden Haftpflichtversicherung (gemäß § 14 VSU)
(siehe Antragsformular)
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rechtsverbindlich unterzeichnete Verpflichtungs- und Einverständniserklärung
(siehe Antragsformular)
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für Leitung sowie der stellvertretenden Leitung der Untersuchungsstelle: Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz
(Verwendungszweck: „LfU Ref. 96A VSU Untersuchungsstellen-Firmenname“)
Darf bei Antragseingang nicht älter als 6 Monate sein.
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Organigramm / Geschäftsverteilungsplan
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Akkreditierte Untersuchungsstelle: Akkreditierungsurkunde mit Anlage
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Akkreditierte Untersuchungsstelle: letzte(r) Begutachtungsbericht(e) der Akkreditierungsstelle
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Nicht akkreditierte Untersuchungsstelle: Kopie des Qualitätsmanagement-Handbuchs entsprechend DIN EN ISO/IEC 17025 und ggf. zusätzliche Dokumente
Kosten
- Siehe Verfahrenskosten unter "Weiterführende Links"
Stand:16.10.2024
Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
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