Tierschutzrecht; Beantragung eines Sachkundenachweises oder eines Befähigungsnachweises

Sachkundeprüfungen, Sachkundebescheinigungen und Befähigungsnachweise stellen sicher, dass die Anforderungen des Tierschutzrechts bei Tierhaltungen, Schlachtungen und Tiertransporten eingehalten werden.

Beschreibung

Kosten

  • Ausstellung eines Befähigungsnachweises nach Art. 17 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1/2005 auch in Verbindung mit § 4 Abs. 1 oder 2 Tierschutztransportverordnung: 10 bis 500 EUR Ausstellung eines Sachkundenachweises nach § 4 Abs. 2 TierSchlV: 25 bis 500 EUR.

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

verwaltungsgerichtliche Klage

Stand:21.08.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

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