Digitalfunk BOS; Beantragung einer Dienstleisterkarte / Werkstattkarte
            
            
                
                    
                        Privatwirtschaftliche Firmen mit Firmensitz im Freistaat Bayern können Dienstleisterkarten / Werkstattkarten bei der Autorisierten Stelle Bayern (AS BY) beantragen.
                     
                 
                
                    Beschreibung
                    
                        Dienstleister und Werkstätten haben entweder im Rahmen von Aufträgen durch anerkannte Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS)
die Möglichkeit im Rahmen ihres Auftrags die Funktionsfähigkeit von Einbauten für den Digitalfunk BOS zu prüfen bzw. wiederherzustellen, oder die Dienstleister
entwickeln aus eigenem Antrieb mit Gewinnerzielungsabsicht Leistungen oder Produkte für den Digitalfunk BOS, um diese später BOS anbieten zu können.
Die Karten werden nach vorheriger Genehmigung durch die den Dienstleister beauftragende Taktisch Technische Betriebsstelle/Integrierte Leitstelle (TTB/ILS) vom 
Dienstleister bei der AS BY beantragt. Sollte kein Auftrag einer TTB/ILS vorliegen, obliegt es der AS BY in eigener Zuständigkeit den Antrag zu genehmigen. 
Die Karten sind bi der AS BY vorrätig und werden an den Antragstellenden nach Antragsprüfung versendet. Die Ausleihfrist beträgt bis zu einem Jahr mit Möglichkeit auf Verlängerung.
                     
                    
                 
                
            
        
                
            
                Voraussetzungen
                
                    Der Antragstellende muss seinen Firmensitz im Freistaat Bayern haben.
                    
                
                
             
        
                
            
                Verfahrensablauf
                
                    Das Formular ist vom Dienstleister zu befüllen und der beauftragenden BOS zur Bestätigung vorzulegen. Befindet sich die beauftragende BOS in Bayern, erfolgt die Bestellung im Anschluss durch die für die beauftragende BOS zuständige TTB/ILS per Mail an as.by.lst@polizei.bayern.de. 
Bei Dienstleistern ohne BOS-Auftrag oder Auftraggebern mit Sitz außerhalb Bayerns legt der Dienstleister das Formular direkt der AS BY vor (E-Mail an as.by.lst@polizei.bayern.de).
Die AS BY bestellt dann die Dienstleisterkarten.
                    
                
                
             
        
                
            
                Besondere Hinweise
                
                    Der Antragstellende darf die Dienstleisterkarten/Werkstattkarten ausschließlich für Funktionstest oder Fehlersuche verwenden. Jegliche Nutzungen im Rahmen von Entwicklungstätigkeiten sind untersagt und führen zum Entzug der Karten.
                    
                
                
             
        
                
            
                Fristen
                
                    Die Ausleihfrist beträgt bis zu einem Jahr mit Möglichkeit auf Verlängerung.
                    
                
                
             
        
                
            
                Bearbeitungsdauer
                
                    Die Bearbeitungsdauer liegt durchschnittlich bei einem Monat.
                    
                
                
             
        
                
            
                Erforderliche Unterlagen
                
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                            Formlose Bestätigung einer BOS über ein bestehendes Auftragsverhältnis Bitte Laufzeit des Auftragsverhältnisses angeben. 
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                            Verpflichtungserklärung zum Umgang mit Dienstleisterkarten Wird dem Antragstellenden nach formloser Beantragung durch die AS BY übersandt. 
 
        
                
            
        
                
            
        
                
            
        
                
            
        
                
            
        
                
            
        
                
                Stand:04.08.2025
                 Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
                
    
  
             
            
            
                
                    
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