Digitalfunk BOS; Beantragung einer Dienstleisterkarte / Werkstattkarte

Privatwirtschaftliche Firmen mit Firmensitz im Freistaat Bayern können Dienstleisterkarten / Werkstattkarten bei der Autorisierten Stelle Bayern (AS BY) beantragen.

Beschreibung

Voraussetzungen

Der Antragstellende muss mit einer BOS in einem Auftragsverhältnis stehen und seinen Firmensitz im Freistaat Bayern haben.

Verfahrensablauf

Der Dienstleister muss von der beauftragenden BOS autorisiert werden und einen formlosen Antrag bei der Leitstelle der AS BY (E-Mail: as.by.lst@polizei.bayern.de) stellen.

Der Dienstleister muss der Verpflichtungserklärung zum Umgang mit Dienstleisterkarten für die Teilnahme am Digitalfunk BOS in Bayern zustimmen. Die Verpflichtungserklärung wird dem Antragstellenden nach Antragseingang zugesandt.

Besondere Hinweise

Der Antragstellende darf die Dienstleisterkarten/Werkstattkarten ausschließlich für Funktionstest oder Fehlersuche verwenden. Jegliche Nutzungen im Rahmen von Entwicklungstätigkeiten sind untersagt und führen zum Entzug der Karten.

Fristen

Die Ausleihfrist beträgt bis zu einem Jahr mit Möglichkeit auf Verlängerung.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer liegt durchschnittlich bei einem Monat.

Erforderliche Unterlagen

  • Formlose Bestätigung einer BOS über ein bestehendes Auftragsverhältnis

    Bitte Laufzeit des Auftragsverhältnisses angeben.

  • Verpflichtungserklärung zum Umgang mit Dienstleisterkarten

    Wird dem Antragstellenden nach formloser Beantragung durch die AS BY übersandt.

Formulare

Bitte wählen Sie unter "Lokalisierung" einen Ort, damit die Anschrift der zuständigen Stelle bei vorausfüllbaren Formularen eingetragen wird.

  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit: Formloser Antrag (mit Unterschrift)
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

Kosten

  • keine

Stand:03.02.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Bild zur Leistungsbeschreibung

Für Sie zuständig

Wenn Sie unter "Lokalisierung" einen Ort wählen, werden Ihnen die Kontaktdaten der zuständigen Stelle und ggf. lokal gültige Informationen angezeigt.