Arzneimittel; Beantragung einer Zertifizierung nach Guter Herstellungspraxis oder Guter Vertriebspraxis
            
            
                
                    
                        Die Zertifizierung nach Guter Herstellungspraxis oder Guter Vertriebspraxis ist im Anschluss an die nach § 64 Arzneimittelgesetz erforderlichen Inspektionen notwendig, wenn z.B. Firmen Arzneimittel berufs-/gewerbsmäßig herstellen oder in Verkehr bringen wollen.
                     
                 
                
                    Beschreibung
                    
                        Innerhalb von 90 Tagen nach einer Inspektion zur Überprüfung der Guten Herstellungspraxis oder der Guten Vertriebspraxis wird den überprüften Betrieben, Einrichtungen oder Personen ein Zertifikat ausgestellt, wenn die Inspektion zu dem Ergebnis geführt hat, dass die entsprechenden Grundsätze und Leitlinien eingehalten werden.
                     
                    
                 
                
            
        
                
            
                Voraussetzungen
                
                    Das GMP/GDP-Zertifikat wird erteilt, wenn die Inspektion keine kritischen oder schwerwiegenden Mängel/Fehler offenbart hat.
                    
                
                
             
        
                
            
                Verfahrensablauf
                
                    Die Inspektionen wurden durch die zuständige Regierung geplant und durchgeführt. Weitere Behörden werden ggf. von Amts wegen eingebunden.
                    
                
                
             
        
                
            
        
                
            
        
                
            
                Bearbeitungsdauer
                
                    Das Zertifikat wird innerhalb der gesetzlichen Frist von 90 Tagen nach der Inspektion ausgestellt, wenn keine kritischen oder schwerwiegenden Mängel/Fehler entgegenstehen.
                    
                
                
             
        
                
            
        
                
            
        
                
            
        
                
            
                Kosten
                
                    
                    
                        - Kosten für die Ausstellung eines Zertifikates: 100 EUR (laut Kostenverzeichnis - Tarif-Nr. 7.IX.8 /Tarif-Stelle 2.4) - Auslagen (z. B. Inspektionskosten, Reisekosten) hängen insbesondere vom Zeitaufwand ab. - Sie sind von der zu zertifizierenden Einrichtung/Firma zu tragen. 
 
        
                
            
        
                
            
        
                
            
        
                
                Stand:17.04.2025
                 Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention
                
    
  
             
            
            
                
                    
                        - Online-Verfahren, bayernweit
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