Arzneimittel; Anmeldung zur Sachkundeprüfung für den Handel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln

Um im Handel sogenannte freiverkäufliche Arzneimittel anbieten zu können, müssen Sie die entsprechende Sachkunde durch eine Prüfung nachweisen.

Beschreibung

Voraussetzungen

  • keine

Verfahrensablauf

Zunächst melden Sie sich schriftlich oder online bei der zuständigen IHK an.

  • Die IHK bestätigt Ihnen Ihre Anmeldung
  • Sie legen die Prüfung am gewählten Termin ab
  • Wenn Sie die Prüfung bestehen, erhalten Sie im Anschluss eine Bescheinigung

Nach Erhalt der Bescheinigung dürfen Sie Arzneimittel verkaufen, die nicht der Apothekenpflicht unterliegen.

Fristen

  • keine

Bearbeitungsdauer

Die Bescheinigung erhalten Sie in der Regel binnen weniger Tage nach Bestehen der Prüfung.

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    • Lichtbildausweis zur Identifikation bei der Prüfung

Online-Verfahren

Regionale Ergänzung (Industrie- und Handelskammer für Niederbayern in Passau)

Kosten

  • Es fallen Kosten an. Die genaue Höhe können Sie der Gebührenordnung der örtlichen IHK entnehmen.

Rechtsbehelf

Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch gegen ein Prüfungsergebnis einlegen können, können Sie dem Bescheid über das Nichtbestehen der Prüfung entnehmen.

Stand:26.02.2022

Redaktionell verantwortlich:Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V.

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
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