Prüfstelle zur Durchführung von Theorieprüfungen für Fernpilotinnen und Fernpiloten; Beantragung der Anerkennung
Wenn Sie Theorieprüfungen und Auffrischungsschulungen für Fernpilotinnen und Fernpiloten anbieten möchten, benötigen Sie eine Genehmigung. Diese können Sie beim Luftfahrt-Bundesamt beantragen.
Beschreibung
Voraussetzungen
-
Sie beantragen die Benennung als Prüfstelle als
- Organisation oder
- Einzelunternehmen.
- Als natürliche Person können Sie die Benennung nicht beantragen.
Verfahrensablauf
Sie können die Benennung als Prüfstelle online beantragen.
- Rufen Sie im Bundesportal verwaltung.bund.de den Online-Antrag auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
- Laden Sie erforderliche Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag ab.
- Das LBA prüft Ihren Antrag.
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Sie erhalten
- einen Gebührenbescheid sowie
- einen Genehmigungsbescheid mit Zeugnis oder
- einen Ablehnungsbescheid.
- Sie bezahlen die Gebühren.
Besondere Hinweise
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Fristen
Beantragen Sie die Verlängerung Ihrer Benennung als Prüfstelle frühestens 6 Monate und spätestens 90 Tage vor Ablauf Ihrer Benennung.
Bearbeitungsdauer
3 bis 24 Monate
Erforderliche Unterlagen
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Erforderliche Unterlage/n
- Online-Antrag
- Anlage 1 Qualifiziertes Personal sowie dazugehörige Anlagen. Einen Vordruck können Sie auf der Internetseite des LBA herunterladen.
- Nachweis zum Besitzverhältnis der Hauptbetriebsstätte, zum Beispiel Mietvertrag, Pachtvertrag oder Grundbucheintrag
- Falls Sie weitere Betriebsstätten nutzen: Anlage 2 Weitere Betriebsstätten. Einen Vordruck können Sie auf der Internetseite des LBA herunterladen.
- Managementhandbuch, gegebenenfalls auch dazugehörige Anlagen
- Prüfliste zum Managementhandbuch. Einen Vordruck können Sie auf der Internetseite des LBA herunterladen.
- Ausbildungshandbuch, gegebenenfalls auch dazugehörige Anlagen
- Prüfliste zum Ausbildungshandbuch. Einen Vordruck können Sie auf der Internetseite des LBA herunterladen.
- Prüfungsfragenkatalog
Bei Änderungen an der aktuellen Benennung hängt es von der Art der Änderungen ab, ob Nachweise nötig sind.
Bei einer Verlängerung der Benennung benötigt das LBA keine Nachweise. Wenn Sie jedoch mit Ihrer Verlängerung auch Änderungen beantragen, können Nachweise zu den Änderungen erforderlich sein.
Kosten
Gebühr für Erstantrag auf Benennung als Prüfstelle. Die Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftkostV) informiert über die genauen Beträge. Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung.
Gebühr: 1.000 EUR - 3.500 EUR
Gebühr für Änderung einer Benennung als Prüfstelle. Die Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftkostV) informiert über die genauen Beträge. Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung.
Gebühr: 35 EUR - 525 EUR
Gebühr für Verlängerung einer Benennung als Prüfstelle. Die Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftkostV) informiert über die genauen Beträge. Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung.
Abgabe: 500 EUR - 2.000 EUR
Stand:04.07.2024
Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium für Digitales und Verkehr
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