Tierärztliche Klinik; Beantragung der Genehmigung zur Führung der Bezeichnung

Die Bezeichnung "Tierärztliche Klinik" darf nur mit Genehmigung der Bayerischen Landestierärztekammer geführt werden.

Beschreibung

Stand:12.12.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

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