Träger der freien Jugendhilfe; Beantragung der Anerkennung
Juristische Personen und Personenvereinigungen im Bereich der Jugendhilfe können sich als Träger der freien Jugendhilfe anerkennen lassen, um künftig in Jugendhilfeausschüssen oder Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII mitwirken zu können.
Beschreibung
Voraussetzungen
Voraussetzung für eine Anerkennung ist, dass der Träger
- auf dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 SGB VIII tätig ist,
- gemeinnützige Ziele verfolgt,
- auf Grund der fachlichen und personellen Voraussetzungen erwarten lässt, dass er einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten imstande ist, und
- die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bietet.
Verfahrensablauf
Der Antrag muss schriftlich oder elektronisch bei der zuständigen Behörde mit den erforderlichen Unterlagen eingereicht werden.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist vom Einzelfall abhängig.
Erforderliche Unterlagen
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Erkundigen Sie sich bitte bei der für Sie zuständigen Behörde, welche Unterlagen erforderlich sind.
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Der Antrag soll folgende Angaben enthalten:
- den vollständigen satzungsmäßigen Namen laut Satzung bzw. Gesellschaftsvertrag;
- die postalische Anschrift und Telefon (ggf. der Geschäftsstelle);
- eine ausführliche Darstellung der Ziele, Aufgaben und der Organisationsform;
- Namen, Alter, Beruf und Anschrift der Mitglieder des Vorstandes bzw. der Geschäftsführung;
- Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter;
- Zahl der örtlichen Gruppen (bei Landesverbänden);
- Zahl der Mitglieder zum Zeitpunkt der Antragstellung;
- Höhe des monatlichen bzw. jährlichen Mitgliedsbeitrages;
- Zeitpunkt der Aufnahme der Tätigkeit im Bereich der Jugendhilfe;
- Angaben zur Wahrnehmung des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung nach § 8a SGB VIII und zur Sicherstellung der persönlichen Eignung des Personals (haupt- und ehrenamtlich) nach § 72a SGB VIII;
- Angaben zur Zusammenarbeit mit anderen Trägern im Bereich der Jugendhilfe.
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Dem Antrag soll beigefügt werden:
- die Satzung bzw. der Gesellschaftsvertrag und ggf. die Geschäftsordnung sowie bei Trägern, die Teil einer Gesamtorganisation sind, die Satzung der Gesamtorganisation;
- Bescheinigung des Finanzamtes über die Gemeinnützigkeit nach der AO;
- ein Sachbericht über die Tätigkeit auf dem Gebiet der Jugendhilfe innerhalb des letzten Jahres vor Antragstellung;
- das Präventions- und Schutzkonzept des Trägers, u.a. Selbstverpflichtungserklärungen und/oder Vereinbarungen mit dem Jugendamt zur Wahrnehmung des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung nach § 8a SGB VIII und zur Sicherstellung von persönlich geeignetem Personal (haupt- und ehrenamtlich) nach § 72a SGB VIII;
- ein Exemplar der letzten Ausgabe aller Publikationen des Antragstellers;
- bei eingetragenen Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister; Träger, die nicht als Vereine organisiert sind, haben entsprechende Unterlagen vorzulegen
- bei Landesverbänden: ein Verzeichnis der dem Landesverband angehörenden Untergliederungen mit deren Anschrift
- bei Landesverbänden: ein Verzeichnis der dem Landesverband angehörenden Untergliederungen mit deren Anschrift.
Formulare
Bitte wählen Sie unter "Lokalisierung" einen Ort, damit die Anschrift der zuständigen Stelle bei vorausfüllbaren Formularen eingetragen wird.
Rechtsbehelf
Widerspruch oder verwaltungsgerichtliche Klage
Stand:24.01.2025
Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
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