Träger der freien Jugendhilfe; Beantragung der Anerkennung

Juristische Personen und Personenvereinigungen im Bereich der Jugendhilfe können sich als Träger der freien Jugendhilfe anerkennen lassen, um künftig in Jugendhilfeausschüssen oder Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII mitwirken zu können.

Beschreibung

Voraussetzungen

Voraussetzung für eine Anerkennung ist, dass der Träger

  • auf dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 SGB VIII tätig ist,
  • gemeinnützige Ziele verfolgt,
  • auf Grund der fachlichen und personellen Voraussetzungen erwarten lässt, dass er einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten imstande ist, und
  • die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bietet.

Verfahrensablauf

Der Antrag muss schriftlich bei der zuständigen Behörde mit den erforderlichen Unterlagen eingereicht werden.

Fristen

keine

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist vom Einzelfall abhängig.

Erforderliche Unterlagen

  • Erkundigen Sie sich bitte bei der für Sie zuständigen Behörde, welche Unterlagen erforderlich sind.

Formulare

Bitte wählen Sie unter "Lokalisierung" einen Ort, damit die Anschrift der zuständigen Stelle bei vorausfüllbaren Formularen eingetragen wird.

  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit: Formloser Antrag (mit Unterschrift)
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

Kosten

  • Es werden keine Gebühren erhoben.

    Es können Kosten für die Bereitstellung der Unterlagen (z. B. Auszug aus dem Vereinsregister etc.) entstehen.

Rechtsbehelf

Widerspruch oder verwaltungsgerichtliche Klage

Stand:24.05.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Bild zur Leistungsbeschreibung

Für Sie zuständig

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