Versteigerergewerbe; Beantragung der Bestellung als besonders sachkundiger Versteigerer
Wenn Sie öffentliche Versteigerungen (zwangsweise Pfandverkäufe oder Notverkäufe) durchführen möchten, müssen Sie von der zuständigen Behörde öffentlich bestellt worden sein.
Beschreibung
Voraussetzungen
- Antragsteller ist eine natürliche Person
- Vorliegen der Erlaubnis für Versteigerungen nach § 34b Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO)
- bei allgemeiner öffentlicher Bestellung: Nachweis der besonderen Sachkunde (das heißt überdurchschnittliche Kenntnisse und Erfahrungen in den wichtigsten Sachbereichen, z. B: Teppiche, Pelze, Schmuck, Möbel, Kunst, Hausrat)
- bei öffentlicher Bestellung für ein besonderes Sachgebiet: Nachweis der besonderen Sachkunde (siehe oben) für dieses Sachgebiet
- Kenntnis sämtlicher einschlägiger Bestimmungen der GewO, der Versteigererverordnung, des Handelsgesetzbuchs und des Bürgerlichen Gesetzbuchs, die die Zuständigkeiten, die Rechte und die Pflichten eines Versteigerers betreffen
- große Berufserfahrung als Versteigerer
- besondere Vertrauenswürdigkeit, die sich in gewissenhafter und unparteilicher Aufgabenausübung in der Vergangenheit zeigt
Verfahrensablauf
Sie beantragen Ihre öffentliche Bestellung und geben dabei an, ob Sie allgemein oder nur für bestimmte Arten von Versteigerungen, das heißt für ein bestimmtes Sachgebiet, bestellt werden möchten. Im letztgenannten Fall prüft die zuständige Behörde, ob in dem angestrebten Sachgebiet ein Bedarf an öffentlichen Versteigerungen besteht.
Die zuständige Stelle überprüft anhand Ihrer Angaben und der eingereichten Unterlagen, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen. Zur Überprüfung der besonderen Sachkunde kann die zuständige Stelle Referenzen einholen, sich Unterlagen über die durchgeführten Versteigerungen vorlegen lassen und Stellungnahmen von Dritten oder einem Fachgremium einholen.
Wenn Sie die Voraussetzungen für die öffentliche Bestellung erfüllen, werden Sie vereidigt und erhalten eine Bestellungsurkunde und den Bestellungsbescheid.
Stand:09.04.2024
Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
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