Tierschutzrechtliche Erlaubnis; Beantragung
Gemäß § 11 Tierschutzgesetz sind für bestimmte Tierhaltungen und Tätigkeiten an oder mit Tieren Erlaubnisse erforderlich, die an die Zuverlässigkeit und Sachkunde des Betreibers und an eine artgemäße Tierhaltung gebunden sind.
Voraussetzungen
- erforderliche Sachkunde für die jeweilige Tätigkeit
- geeignete Einrichtungen und Räumlichkeiten
- persönliche Zuverlässigkeit
- evtl. Verwendung geeigneter Stoffe
Die genauen Erfordernisse sind einzelfallabhängig.
Erforderliche Unterlagen
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Nachweis der Voraussetzungen durch Erklärungen, Zeugnisse über frühere Tätigkeiten oder Berufsabschlüsse
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Sachkundenachweise
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Führungszeugnis
als Zuverlässigkeitsnachweis
Online-Verfahren
Regionale Ergänzung (Landratsamt Dingolfing-Landau)
Kosten
- Gebühren: 5 - 25.000 EUR (je nach Einzelfall) zzgl. Auslagen
Stand:12.10.2023
Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
- Online-Verfahren, bayernweit
- Online-Verfahren, lokal begrenzt
- Formular, bayernweit
- Formular, lokal begrenzt
- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
- Kosten, bayernweit
- Kosten, lokal begrenzt