Tierschutzrechtliche Erlaubnis; Beantragung

Gemäß § 11 Tierschutzgesetz sind für bestimmte Tierhaltungen und Tätigkeiten an oder mit Tieren Erlaubnisse erforderlich, die an die Zuverlässigkeit und Sachkunde des Betreibers und an eine artgemäße Tierhaltung gebunden sind.

Beschreibung

Voraussetzungen

  • erforderliche Sachkunde für die jeweilige Tätigkeit
  • geeignete Einrichtungen und Räumlichkeiten
  • persönliche Zuverlässigkeit
  • evtl. Verwendung geeigneter Stoffe

Die genauen Erfordernisse sind einzelfallabhängig.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis der Voraussetzungen durch Erklärungen, Zeugnisse über frühere Tätigkeiten oder Berufsabschlüsse

  • Sachkundenachweise
  • Führungszeugnis

    als Zuverlässigkeitsnachweis

Kosten

  • Gebühren: 5 - 25.000 EUR (je nach Einzelfall) zzgl. Auslagen

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

verwaltungsgerichtliche Klage

Stand:12.10.2023

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

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Für Sie zuständig

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