Erforderliche Unterlage/n
Unterlagen, die erforderlich sind:
- Antrag auf Erteilung eines Lärmschutzzeugnisses
- ausgefüllter und durch autorisierte Stelle bestätigter Vordruck "Lärmschutzzeugnis für Luftfahrzeuge mit EASA-Kennblatt (siehe EASA-Formblatt 45)"
für Anhang I Luftfahrzeuge:
- ausgefüllter und durch autorisierte Stelle bestätigter Vordruck für die Beantragung eines Lärmschutzzeugnisses für Anhang I Luftfahrzeuge
bei gebrauchten Luftfahrzeugen:
- historische Aufzeichnungen zum Nachweis des Herstellungs-, Änderungs- und Instandhaltungsstandes des Luftfahrzeugs
bei einer Änderung der Lärmwerte:
- Nachweis über Änderung des Motors, Propellers oder Heckrotors wie zum Beispiel „Certificate of Release to Service“ oder Bordbuchauszug
- das bisherige Lärmschutzzeugnis im Original
für Privatpersonen, Einzelunternehmerinnen oder Einzelunternehmer sowie Organisation, die ihren Wohnsitz/Sitz nicht in Deutschland haben:
- Zustellungs- und Empfangsbevollmächtigung
für die Vertretung von Privatpersonen oder Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmern oder für die Antragstellung oder Vertretung für Firmen, Vereine oder GbRs:
- Nachweis der Vertretungsberechtigung (für Ihre Organisation)
für eine Eigentümergemeinschaft:
- Zustimmung der Eigentümerinnen und Eigentümer
für eine Haltergemeinschaft:
- Zustimmung der Halterinnen und Halter
Welche (weiteren) Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.