Lärmschutzzeugnis; Beantragung der Ausstellung

Sie können ein Lärmschutzzeugnis für ein Luftfahrzeug unter bestimmten Voraussetzungen beantragen bei der Verkehrszulassung oder im Rahmen einer Änderung der Lärmwerte.

Beschreibung

Voraussetzungen

  • Sie können nachweisen, dass der Lärm des Luftfahrzeugs das technisch notwendige Maß nicht überschreitet. Der Nachweis erfolgt durch
    • die Übereinstimmung mit dem Muster oder
    • eine Überprüfung der Lärmwerte und eine entsprechende Bescheinigung.
  • Ändern sich die Lärmwerte, benötigen Sie ein neues Lärmschutzzeugnis.
  • Die Beantragung eines Lärmschutzzeugnisses ist nur möglich, wenn eine Lärmzulassung vorliegt.
  • Das Lärmschutzzeugnis kann jede natürliche oder juristische Person beantragen.
  • Sie können den Antrag auch als Vertretung stellen.

Verfahrensablauf

Die Ausstellung eines Lärmschutzzeugnisses können Sie online beziehungsweise per Post, E-Mail oder Fax beantragen.

Online-Antrag:

  • Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
  • Sie können Ihre Unterlagen direkt hochladen.
  • Senden Sie den Antrag online ab.
  • Nach dem Absenden schicken Sie bei einer Änderung der Lärmwerte das bisherige Lärmschutzzeugnis im Original und postalisch an das Luftfahrt-Bundesamt. Verwenden Sie dabei die Vorgangsnummer.
  • Das Luftfahrt-Bundesamt prüft Ihren Antrag.
  • Sie erhalten einen Bescheid und einen Gebührenbescheid.
  • Wenn Sie die Gebühren bezahlt haben, können Sie den Bescheid abrufen und erhalten das Lärmschutzzeugnis im Original.

Post, E-Mail oder Fax:

  • Rufen Sie die Formulare zur Ausstellung eines Lärmschutzzeugnis auf der Internetseite des LBA auf.
  • Füllen Sie die Formulare aus und stellen Sie die benötigten Unterlagen zusammen.
  • Schicken Sie alle Unterlagen an das LBA.
  • Die weiteren Verfahrensschritte sind wie beim Online-Antrag.

Besondere Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

Fristen

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer kann im Einzelfall variieren. Sie können beim Luftfahrt-Bundesamt den aktuellen Stand erfragen. (1 bis 2 Wochen)

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    Unterlagen, die erforderlich sind:

    • Antrag auf Erteilung eines Lärmschutzzeugnisses
    • ausgefüllter und durch autorisierte Stelle bestätigter Vordruck "Lärmschutzzeugnis für Luftfahrzeuge mit EASA-Kennblatt (siehe EASA-Formblatt 45)"

    für Anhang I Luftfahrzeuge:

    • ausgefüllter und durch autorisierte Stelle bestätigter Vordruck für die Beantragung eines Lärmschutzzeugnisses für Anhang I Luftfahrzeuge

    bei gebrauchten Luftfahrzeugen:

    • historische Aufzeichnungen zum Nachweis des Herstellungs-, Änderungs- und Instandhaltungsstandes des Luftfahrzeugs

    bei einer Änderung der Lärmwerte:

    • Nachweis über Änderung des Motors, Propellers oder Heckrotors wie zum Beispiel „Certificate of Release to Service“ oder Bordbuchauszug
    • das bisherige Lärmschutzzeugnis im Original

    für Privatpersonen, Einzelunternehmerinnen oder Einzelunternehmer sowie Organisation, die ihren Wohnsitz/Sitz nicht in Deutschland haben:

    • Zustellungs- und Empfangsbevollmächtigung

    für die Vertretung von Privatpersonen oder Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmern oder für die Antragstellung oder Vertretung für Firmen, Vereine oder GbRs:

    • Nachweis der Vertretungsberechtigung (für Ihre Organisation)

    für eine Eigentümergemeinschaft:

    • Zustimmung der Eigentümerinnen und Eigentümer

    für eine Haltergemeinschaft:

    • Zustimmung der Halterinnen und Halter

    Welche (weiteren) Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.

Formulare

Online-Verfahren

Kosten

  • Ausstellung eines Lärmschutzzeugnisses im Rahmen der Verkehrszulassung. Die Gebühr für die Beantragung der Verkehrszulassung ist abhängig von der Startmasse. Die Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung informiert über die genauen Beträge. Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung.
    Gebühr: 80 EUR - 4.500 EUR

    Ausstellung eines Lärmschutzzeugnisses im Rahmen einer Änderung der Lärmwerte. Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung.
    Gebühr: 110 EUR

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Stand:16.07.2024

Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium für Digitales und Verkehr

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Informationen

Für Sie zuständig

Wenn Sie unter "Lokalisierung" einen Ort wählen, werden Ihnen die Kontaktdaten der zuständigen Stelle und ggf. lokal gültige Informationen angezeigt.