Gelbfieberimpfstellen; Beantragung der Zulassung oder einer Änderung

Die Zulassung als Gelbfieberimpfstelle sowie Änderungen müssen bei der Regierung der Oberpfalz beantragt werden.

Beschreibung

Voraussetzungen

  • Beglaubigte Approbationsurkunde
  • Nachweis einer reisemedizinischen Basisqualifikation durch einen Fortbildungskurs im Bereich Reise- und Tropenmedizin von wenigstens 32 Unterrichtsstunden mit Abschlussprüfung

Verfahrensablauf

Der Antrag ist auf elektronischem Weg bei der Regierung der Oberpfalz einzureichen.

Sie erhalten eine Eingangsbestätigung.

Nach der Prüfung der Unterlagen erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid auf dem Postweg.

Besondere Hinweise

Sie müssen unaufgefordert eine Kopie eines Teilnehmerzertifikates an einer Auffrischungsveranstaltung zum Thema Reise- und Tropenmedizin von wenigstens 8 Unterrichtsstunden, mindestens alle 2 Jahre (z.B. von Landesärztekammer zertifizierte Fortbildungsveranstaltung) zusenden.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

  • Approbationsurkunde (Kopie)

    (amtlich beglaubigt, nicht älter als einen Monat, Identitätsnachweis bei Namensänderung)

  • Nachweis einer reisemedizinischen Basisqualifikation durch einen Fortbildungskurs im Bereich Reise- und Tropenmedizin von wenigstens 32 Unterrichtsstunden mit Abschlussprüfung

  • Verpflichtungserklärung

Online-Verfahren

Kosten

  • Für die Anerkennung der Zulassung als Gelbfieberimpfstelle gemäß den Internationalen Gesundheitsvorschriften fällt eine Gebühr von 100 EUR an.

    Für die Ausstellung einer Zweitschrift der Zulassung als Gelbfieberimpfstelle fällt eine Gebühr in Höhe von 20,00 EUR, bei Neuausstellung (z. B. Diebstahl) fällt eine Gebühr in Höhe von 40,00 EUR an.

    Die Kostenrechnung mit Überweisungsvordruck erhalten Sie zusammen mit dem Zulassungsbescheid bzw. der Zweitschrift.

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

Verwaltungsgerichtliche Klage

Weiterführende Links

Stand:02.01.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
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Für Sie zuständig

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Sachgebiet 55.2 - Rechtsfragen Gesundheit

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