Gesellschaftsverzeichnis für Beratende Ingenieure; Beantragung der Eintragung
            
            
                
                    
                        Die Eintragung in das Gesellschaftsverzeichnis für Beratende Ingenieure muss bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau beantragt werden.
                     
                 
                
                    Beschreibung
                    
                        Gesellschaften dürfen die Berufsbezeichnung "Beratender Ingenieur" in ihrem Namen nur führen, wenn sie in das Gesellschaftsverzeichnis bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau eingetragen sind.
Der Eintragungsausschuss bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau prüft und entscheidet über die Eintragung in die Listen und Verzeichnisse.
 
                     
                    
                 
                
            
        
                
            
                Voraussetzungen
                
                    - Sitz oder Niederlassung in Bayern
 - ausreichende Berufshaftpflichtversicherung
 - Regelungen in Gesellschaftsvertrag oder Satzung u.a.
- Gegenstand des Unternehmens ist die Wahrnehmung von Berufsaufgaben Beratender Ingenieure,
 - mindestens die Hälfte des Kapitals und der Stimmanteile bei Beratenden Ingenieuren,
 - Führung der Gesellschaft durch Beratende Ingenieure
 
 
                    
                
                
             
        
                
            
        
                
            
        
                
            
        
                
            
                Bearbeitungsdauer
                
                    Ab Antragseingang und bei vollständigem Vorliegen der Unterlagen kann die Bearbeitungsdauer bis zu drei Monate betragen.
                    
                
                
             
        
                
            
                Erforderliche Unterlagen
                
                    - 
                            
                            
                            
Nachweis der ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung
                            
                     
                    - 
                            
                            
                            
Gesellschaftsvertrag oder Satzung
                            
                     
                    - 
                            
                            
                            
Nachweis über die Eintragung/Anmeldung im/zum Handels- oder Partnerschaftsregister
                            
                     
                
                
                
             
        
                
            
        
                
            
        
                
            
                Kosten
                
                    
                    
                        - Eintragung einer Kapitalgesellschaft: 795,00 EUR
 - Eintragung einer Gesellschaft nach § 107 Abs. 2 HGB: 795,00 EUR
 - Eintragung einer Partnerschafts- oder Personengesellschaft, soweit nicht durch Nr. 2 erfasst: 465,00 EUR
 
 
                    
                
                
             
        
                
            
        
                
            
        
                
            
        
                
                Stand:16.04.2025
                 Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
                
    
  
             
            
            
                
                    
                        - Online-Verfahren, bayernweit
 
                        - Online-Verfahren, lokal begrenzt
 
                        - Formular, bayernweit
 
                        - Formular, lokal begrenzt
 
                        - Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
 
                        - Rechtsgrundlagen, bayernweit
 
                        - Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
 
                        - Kosten, bayernweit
 
                        - Kosten, lokal begrenzt