Brandschutz; Beantragung der Anerkennung als Prüfsachverständige/-r

Der Eintragungsausschuss bei der Bayerischen Architektenkammer entscheidet gemeinsam mit dem Prüfungsausschuss über die Anerkennung als Prüfsachverständige für Brandschutz.

Beschreibung

Voraussetzungen

Allgemeine Voraussetzungen (betreffen Prüfsachverständige aller Fachbereiche nach § 4 PrüfVBau):

Prüfsachverständige können nur Personen sein, die

  1. nach ihrer Persönlichkeit Gewähr dafür bieten, dass sie ihre Aufgaben ordnungsgemäß im Sinn des § 5 PrüfVBau erfüllen,
  2. die Fähigkeit besitzen, öffentliche Ämter zu bekleiden,
  3. eigenverantwortlich und unabhängig tätig sind,
  4. den Geschäftssitz im Freistaat Bayern haben und
  5. die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen.

Besondere Voraussetzungen (§ 16 PrüfVBau):

Als Prüfsachverständige für Brandschutz werden Personen anerkannt, die

  1. als Angehörige der Fachrichtung Architektur, Hochbau, Bauingenieurwesen oder eines Studiengangs mit Schwerpunkt Brandschutz ein Studium an einer deutschen Hochschule, ein gleichwertiges Studium an einer ausländischen Hochschule abgeschlossen haben oder für ein Amt mindestens der Besoldungsgruppe A 10 in der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik, Schwerpunkt fachlicher feuerwehrtechnischer Dienst qualifiziert sind,
  2. danach mindestens fünf Jahre Erfahrung in der brandschutztechnischen Planung und Ausführung von Gebäuden, insbesondere von Sonderbauten unterschiedlicher Art mit höherem brandschutztechnischen Schwierigkeitsgrad, oder deren Prüfung,
  3. die erforderlichen Kenntnisse im Bereich des abwehrenden Brandschutzes,
  4. die erforderlichen Kenntnisse des Brandverhaltens von Bauprodukten und Bauarten,
  5. die erforderlichen Kenntnisse im Bereich des anlagentechnischen Brandschutzes und
  6. die erforderlichen Kenntnisse der einschlägigen bauordnungsrechtlichen Vorschriften besitzen.

Fristen

  • für den Antragsteller: keine
  • für die Behörde: drei Monate nach Antragseingang und vollständigem Vorliegen der Unterlagen; die Frist kann einmal um zwei Monate verlängert werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Lebenslauf

    mit lückenloser Angabe des fachlichen Werdegangs bis zum Zeitpunkt der Antragstellung

  • Abschluss- und Beschäftigungszeugnisse (Kopie)

  • Führungszeugnis

    Nachweis über den Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde, der nicht älter als drei Monate sein soll

  • Angaben über etwaige Niederlassungen

  • Angabe über etwaige Beteiligung an einer Gesellschaft, deren Zweck die Planung und Durchführung von Bauvorhaben ist

  • Nachweise über die Erfüllung der besonderen Anerkennungsvorausetzungen

    Zum Nachweis einer mindestens fünfjährigen Erfahrung in der brandschutztechnischen Planung sind folgende Unterlagen vorzulegen:

    • Objektliste
    • Einzelnachweise zu den in der Objektliste aufgeführten Projekten (vorzugsweise von der Bauaufsichtsbehörde oder den Prüfsachverständigen für Brandschutz bestätigt)
    • mindestens vier aussagekräftige Brandschutznachweise, Brandschutzplanungen, möglichst unter Anwendung unterschiedlicher Sonderbauvorschriften.

  • Gebührenvorschuss (Nachweis)

Kosten

  • 700,00 Euro

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

verwaltungsgerichtliche Klage

Stand:18.08.2023

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

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