Elektro- und Elektronikgerätegesetz; Beantragung der Bestätigung der ausreichenden Berufsqualifikation von im Ausland niedergelassenen Personen
Bei im EU/EWR-Ausland niedergelassenen Sachverständigen für Elektroaltgeräteentsorgung wird die hierfür erforderliche Berufsqualifikation nachgeprüft und bestätigt.
Beschreibung
Voraussetzungen
Im Nachprüfungsverfahren wird geprüft, ob bei einem o.g. Sachverständigen diejenige Berufsqualifikation vorhanden ist, die für einen öffentlich bestellten Sachverständigen für Elektroaltgeräteentsorgung erforderlich ist.
Fristen
Der Antragsteller hat bei der Stellung des Nachprüfungsantrages keine Fristen zu beachten.
Erforderliche Unterlagen
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Nachweis über die Staatsangehörigkeit
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Nachweis der rechtmäßigen Niederlassung zur Ausübung der Tätigkeit eines Sachverständigen für Elektroaltgeräteentsorgung in einem EU- oder EWR-Staat, ferner Nachweis, dass diese Tätigkeit nicht, auch nicht vorübergehend untersagt worden ist
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ausländischer Nachweis der Berufsqualifikation für einen Sachverständigen für Elektroaltgeräteentsorgung
alternativ: Nachweis einer mindestens ein-jährigen Tätigkeit als Sachverständiger für Elektroaltgeräteentsorgung im ausländischen Niederlassungsstaat während der letzten 10 Jahre
Formulare
Bitte wählen Sie unter "Lokalisierung" einen Ort, damit die Anschrift der zuständigen Stelle bei vorausfüllbaren Formularen eingetragen wird.
Kosten
- siehe Gebührenordnung der IHK
Stand:03.05.2024
Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
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