Versorgungswirtschaft; Beantragung der Anerkennung als Prüfstelle zur Durchführung von Eichungen

Nur staatlich anerkannte Prüfstellen für Messgeräte für Gas-, Wasser-, Wärme- oder Elektrizität dürfen diese Messgeräte eichen.

Beschreibung

Voraussetzungen

Die Prüfstelle muss über geeignete Prüfräume, anerkannte Prüfgerätschaften und sachkundiges Personal gemäß § 43 MessEV verfügen.

Fristen

Die Anerkennungen der Prüfstellen, die bis zum 31.12.2014 nach der (alten) Eichordnung erteilt worden sind, behalten ihre Gültigkeit bis längstens zum 31.12.2016 (§ 62 MessEG).

Alle Prüfstellen, die weiterhin auf diesem Gebiet tätig sein wollen, müssen eine neue Anerkennung gemäß § 42 MessEV beantragen.

Erforderliche Unterlagen

  • Anerkennungsantrag

    wird vom Bayerischen Landesamt für Maß und Gewicht kostenfrei übersandt

  • Bestellungsantrag

    wird vom Bayerischen Landesamt für Maß und Gewicht kostenfrei übersandt

  • Plan für Prüfraum

    formlos

  • Normalgeräteliste

    formlos

  • Vorlage notwendiger Unterlagen für den Prüfstellenleiter und Stellvertreter:

    • Bestellungsantrag
    • Führungszeugnis
    • Fachzeugnisse
    • Fachkundenachweis durch Ausbildungszeugnisse (§ 43 MessEV)
    • Sachkundenachweis der Deutschen Akademie für Metrologie (DAM)
    • Lebenslauf
    • Nachweis einschlägiger Berufserfahrung durch entsprechende Tätigkeitnachweise
    • Zustimmungserklärung des Trägers (Formblatt wird vom Bayerischen Landesamt für Maß und Gewicht kostenlos übersandt )
    • Zeugnisse und Sachkundenachweise der jeweiligen Ausbildungsstellen

  • Nachweis über geeignete Prüfräume, Raumbelegungspläne (§ 43 MessEV)

  • Nachweis über geeignete von der PTB anerkannte Prüfeinrichtungen und Normalgeräte, Vorlage einer Normalgeräteliste (§ 43 MessEV)

  • Abschätzung über zu erwartenden Prüfumfang (§ 43 MessEV)

  • Der Antragsteller (Träger der Prüfstelle) muss die Gewähr dafür bieten, dass

    • der Träger der Prüfstelle im Handelsregister eingetragen ist
    • er den Schaden wegen seiner Haftung aus Amtspflichtverletzungen des Prüfstellenpersonals ersetzen kann (Haftpflichtversicherungsnachweis erforderlich)
    • er ausreichende finanzielle Mittel für den Unterhalt und den ordnungsgemäßen Betrieb der Prüfstelle aufbringen kann

Kosten

  • Gemäß Eichkostenverordnung werden folgende Kosten berechnet:
    • Anerkennungskosten je nach zu erwartendem Prüfumfang pro Jahr: ca. 1980 bis 4620 Euro
    • Für die Sachkundeprüfung des leitenden Prüfstellenpersonals: 243 Euro pro Person
    • Für die Bestellung und Verpflichtung des leitenden Prüfstellenpersonals: 96 Euro pro Person
    • Für die laufende Überwachung je nach Anzahl der geprüften Messgeräte: 1650 bis 6270 Euro pro Jahr

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

verwaltungsgerichtliche Klage

Stand:06.04.2023

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Landesamt für Maß und Gewicht

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