Stadtplanerliste; Beantragung der Eintragung
            
            
                
                    
                        Sie können die Eintragung in die Stadtplanerliste bei der Bayerischen Architektenkammer beantragen.
                     
                 
                
                    Beschreibung
                    
                        Die Berufsbezeichnung "Stadtplaner" bzw. "Stadtplanerin" darf in Bayern nur führen, wer unter dieser Bezeichnung in die Stadtplanerliste bei der Bayerischen Architektenkammer eingetragen ist.
 Der gemeinsame Eintragungsausschuss bei der Bayerischen Architektenkammer prüft und entscheidet über die Eintragung in die Stadtplanerliste.
                     
                    
                 
                
            
        
                
            
                Voraussetzungen
                
                    - Erfolgreicher Abschluss eines grundständigen Studiums, eines postgradualen Studiums oder einer anderen gleichwertigen Ausbildung, die jeweils für die gestaltende, technische, wirtschaftliche, umweltgerechte und soziale Stadt- und Raumplanung sowie die Erarbeitung städtebaulicher Pläne befähigen.
- Nachfolgende zweijährige Berufspraxis
 
        
                
            
        
                
            
        
                
            
                Fristen
                
                    - für den Antragsteller: keine
- für die Behörde: drei Monate nach Antragseingang und vollständigem Vorliegen der Unterlagen
 
        
                
            
        
                
            
                Erforderliche Unterlagen
                
                    - 
                            
                            
                            Abschlussurkunde der Hochschule 
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                            Nachweise über die nachfolgende Praxiszeit 
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                            Führungszeugnis
                            
                            
                    
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                            Meldebescheinigung 
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                            Passfoto (optional, bei Wunsch nach einem Berufsausweis) 
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                            Gebührenvorschuss (Nachweis) 
 
        
                
            
        
                
            
        
                
            
                Kosten
                
                    
                    
                        - Neueintragung: 300 Euro - Umtragung: 150 Euro 
 
        
                
            
        
                
            
        
                
            
        
                
                Stand:17.09.2025
                 Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
                
    
  
             
            
            
                
                    
                        - Online-Verfahren, bayernweit
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