Verzeichnis der auswärtigen Beratenden Ingenieure; Informationen zur Eintragung bei der Bayerische Ingenieurekammer-Bau

Auswärtige Beratende Ingenieure, die nicht Mitglied einer deutschen Ingenieurekammer sind haben das erstmalige Erbringen von Leistungen vorher bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau anzuzeigen und werden in einem gesonderten Verzeichnis geführt.

Beschreibung

Voraussetzungen

  • entsprechende Nachweise aus dem Herkunftsland über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung
  • Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Ingenieur" (i.d.R. Abschluss eines mindestens dreijährigen Studiums einer technischen oder naturwissenschaftlichen Fachrichtung erforderlich)
  • nachfolgende dreijährige Berufspraxis
  • eingenverantwortliche und unabhängige Ausübung des Berufs

Fristen

  • für den Antragsteller: keine; vor Aufnahme der Tätigkeit Anzeige des erstmaligen Erbringens der Leistung, wenn keine Mitgliedschaft in einer deutschen Ingenieurkammer besteht;
  • für die Behörde: drei Monate nach Antragseingang und vollständigem Vorliegen der Unterlagen zwei Monate nach Antragseingang und vollständigem Vorliegen der Unterlagen bei Durchführung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens

Erforderliche Unterlagen

  • Abschlussurkunde der Hochschule

  • Nachweise über die nachfolgende Praxiszeit

  • Nachweise über eigenverantwortliche und unabhängige Berufsausübung

  • Führungszeugnis
  • Führungszeugnis oder

    bei Staatsangehörigen eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum Nachweise über die rechtmäßige Niederlassung in einem solchen Staat und (bei nicht reglementierten Berufen) über die entsprechende Berufsausübung für ein Jahr innerhalb der vorhergehenden zehn Jahre

Kosten

  • Eintragung in das Verzeichnis der auswärtigen Beratenden Ingenieure: 70 Euro

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

verwaltungsgerichtliche Klage

Weiterführende Links

Stand:08.08.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

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