Flugschule; Vorlage des Ausbildungsberichts

Zugelassene Ausbildungsorganisation haben dem zuständigen Luftamt jährlich einen Ausbildungsbericht vorzulegen.

Beschreibung

Der Ausbildungsbericht einer zugelassenen Ausbildungsorganisation (ATO) muss folgendes enthalten:

  • Anzahl der im Kalenderjahr ausgebildeten Bewerber um Erlaubnisse und Berechtigungen als Luftfahrer
  • Anzahl der unterrichteten Theoriestunden
  • Anzahl der durchgeführten Flugausbildungsstunden mit Luftfahrzeugen, an Verfahrensübungsgeräten oder Simulatoren
  • Anzahl der beschäftigten Fluglehrer, Theorielehrer oder Lehrer an synthetischen Übungsgeräten
  • Anzahl und Muster der zur Ausbildung verwendeten Luftfahrzeuge und synthetischen Übungsgeräte
  • besondere Vorkommnisse

Verfahrensablauf

Der Ausbildungsbericht ist dem zuständigen Luftamt vorzulegen.

Fristen

keine

Online-Verfahren

Regionale Ergänzung (Regierung von Oberbayern)

  • Ausbildungsbericht ATO/DTO

    Zugelassene Ausbildungsorganisationen (ATO / DTO) können den Ausbildungsbericht online übermitteln.

Stand:20.08.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Bild zur Leistungsbeschreibung

Für Sie zuständig

Regierung von Oberbayern
Sachgebiet 25 - Luftamt Südbayern

Hausanschrift
Heßstr. 130
80797 München

Adresse in Karte anzeigen Autoroute planen. ??common.bayernFahrplan.linkText_de??

Postanschrift

Telefon
+49 (0)89 2176-0

Telefax
+49 (0)89 2176-2979