Fachassistent/Fachassistentin Lohn und Gehalt; Beantragung der Zulassung zur Fortbildungsprüfung
Sie müssen die Zulassung zur Prüfung zum/zur Fachassistenten/-in Lohn und Gehalt muss bei der zuständigen Steuerberaterkammer beantragen.
Beschreibung
Voraussetzungen
Die Zulassung zur Fortbildungsprüfung zum/zur Fachassistenten/-in Lohn und Gehalt ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:
- Nach einer erfolgreich abgelegten Prüfung zum/zur Steuerfachangestellten: Mindestens einjährige (ab 2024 mindestens zweijährig) hauptberufliche praktische Tätigkeit bei einem Angehörigen des steuerberatenden oder wirtschaftsprüfenden Berufes. Die Praxiszeit muss überwiegend auf dem Gebiet der Entgeltabrechnung absolviert werden.
- Nach erfolgreichem Abschluss einer gleichwertigen Berufsausbildung (z. B. Rechtsanwaltsfachangestellte, Industriekaufmann, Groß- und Außenhandelskauffrau, Bankkaufmann): Mindestens drei Jahre hauptberufliche praktische Tätigkeit auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens, davon mindestens zwei Jahre bei einem Angehörigen des steuerberatenden oder wirtschaftsprüfenden Berufes und überwiegend auf dem Gebiet der Entgeltabrechnung.
- Wer keine gleichwertige Berufsausbildung nachweisen kann: Mindestens fünf Jahre hauptberufliche praktische Tätigkeit auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens, davon mindestens drei Jahre bei einem Angehörigen des steuerberatenden oder wirtschaftsprüfenden Berufes und überwiegend auf dem Gebiet der Entgeltabrechnung.
Verfahrensablauf
Die Zulassung zur Prüfung zum/zur Fachassistenten/-in Lohn und Gehalt muss zusammen mit den erforderlichen Unterlagen schriftlich über das von der Steuerberaterkammer bereitgestellte Formular oder online bei der zuständigen Steuerberaterkammer beantragt werden.
Fristen
Die Zulassung zur Prüfung muss bis zum 31.07. des laufenden Jahres beantragt werden.
Stand:18.07.2024
Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat
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