Patentanwalt; Beantragung der Zulassung
Die Tätigkeit unter der deutschen Bezeichnung "Patentanwalt" bedarf einer Zulassung nach §§ 5 - 29 Patentanwaltsordnung (PAO).
Beschreibung
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Zulassung zur Patentanwaltschaft ist insbesondere der Erwerb der technischen Befähigung (§ 6 PAO),der Nachweis der erforderlichen Rechtskenntnisse in einer Prüfung (§ 8 PAO) und eine mindestens halbjährige Tätigkeit bei einem Patentanwalt (§ 5 Abs. 2 PAO) oder eine Bescheinigung nach § 2 Abs. 5 EuPAG, dass eine gleichwertige Berufsqualifikation besteht.
Bearbeitungsdauer
Die Patentanwaltskammer entscheidet über Ihren Antrag nach Vorliegen aller erforderlichen Antragsunterlagen.
Erforderliche Unterlagen
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Antragsformular und Fragebogen
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Beglaubigte Kopie der Patentassessorenurkunde und ggf. Nachweis der akademischen Grade und Titel
(Ist der akademische Grad bzw. Titel auf der Patentassessorenurkunde enthalten, genügt eine Kopie der Abschlüsse. Haben Sie akademische Grade und Titel erst nach Ausstellung der Patentassessorenurkunde erworben, wird um Einreichung einer beglaubigten Kopie der Abschlüsse gebeten)
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ggf. ein Nachweis der halbjährigen Tätigkeit bei einem freiberuflichen Patentanwalt gemäß § 5 Abs. 2 PAO
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Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung
(Während der Dauer der Zulassung als Patentanwalt muss ununterbrochen eine Berufshaftpflichtversicherung bei einem im Inland zum Geschäftsbetrieb befugten Versicherungsunternehmen unterhalten werden. Die Mindestversicherungssumme beträgt 250.000 Euro für den einzelnen Schadensfall. Die Leistungen des Versicherers für alle innerhalb eines Versicherungsjahres verursachten Schäden können auf den vierfachen Betrag der Mindestversicherungssumme begrenzt werden (§ 45 PAO).)
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ggf. Arbeitsvertrag und Freistellungserklärung
(Stehen Sie in einem ständigen Dienstverhältnis mit einem Unternehmen, ist eine Kopie des Arbeitsvertrags vorzulegen sowie eine unterschriebene, mit Firmenstempel versehene Erklärung des Arbeitgebers im Original, dass der Ausübung des Patentanwaltsberufs keine Hindernisse entgegenstehen. Bitte verwenden Sie dazu die vom Vorstand der Patentanwaltskammer erstellte Vorlage. Sie erhalten die Vorlage bei der Geschäftsstelle. Die Unterlagen dienen der Feststellung, ob ein Versagungsgrund i. S. v. § 14 Nr. 8 PAO vorliegt.)
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Kopie des Personalausweises
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Unterschriebener tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild
Rechtsbehelf
Über Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Zulassung zur Patentanwaltschaft entscheidet das Oberlandesgericht (§§ 94a ff. PAO).
Stand:15.02.2024
Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium der Justiz
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