Punkt-zu-Punkt-Richtfunk; Beantragung einer Frequenzzuteilung
Sie möchten bestimmte Frequenzen für Punkt-zu-Punkt-Richtfunk nutzen? Diese müssen Sie bei der Bundesnetzagentur beantragen.
Beschreibung
Voraussetzungen
Frequenzen werden zugeteilt, wenn
- sie für die vorgesehene Nutzung im Frequenzplan ausgewiesen sind,
- sie verfügbar sind,
- die Verträglichkeit mit anderen Frequenznutzungen gegeben ist und
- eine effiziente und störungsfreie Frequenznutzung sichergestellt ist.
Verfahrensablauf
Sie können den Antrag per E-Mail stellen.
- Rufen Sie die Internetseite der Bundesnetzagentur auf.
- Laden sie im Bereich Telekommunikation>Funk und Frequenzen>Firmennetze>Richtfunk das für Ihren Zweck passende Antrags-Formular herunter.
- Füllen Sie das Formular aus.
- Schicken Sie das ausgefüllte PDF-Formular an das Referat 226 der Bundesnetzagentur.
- Nach Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Bescheid.
Besondere Hinweise
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Die Bundesnetzagentur entscheidet über vollständige Anträge innerhalb von höchstens 6 Wochen. (2 bis 6 Wochen)
Kosten
Die Kosten betragen zwischen 100,00 EUR und 1500,00 EUR.
Detaillierte Informationen zu Kosten und Zahlungsweise erhalten Sie im Bescheid der BNetzA.
Rechtsbehelf
- Einspruch.
- Widerspruch.
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen. - verwaltungsgerichtliche Klage
Stand:24.01.2023
Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium für Digitales und Verkehr
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- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
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