Punkt-zu-Punkt-Richtfunk; Beantragung einer Frequenzzuteilung

Sie möchten bestimmte Frequenzen für Punkt-zu-Punkt-Richtfunk nutzen? Diese müssen Sie bei der Bundesnetzagentur beantragen.

Beschreibung

Voraussetzungen

Frequenzen werden zugeteilt, wenn

  • sie für die vorgesehene Nutzung im Frequenzplan ausgewiesen sind,
  • sie verfügbar sind,
  • die Verträglichkeit mit anderen Frequenznutzungen gegeben ist und
  • eine effiziente und störungsfreie Frequenznutzung sichergestellt ist.

Verfahrensablauf

Sie können den Antrag per E-Mail stellen.

  • Rufen Sie die Internetseite der Bundesnetzagentur auf.
  • Laden sie im Bereich Telekommunikation>Funk und Frequenzen>Firmennetze>Richtfunk das für Ihren Zweck passende Antrags-Formular herunter.
  • Füllen Sie das Formular aus.
  • Schicken Sie das ausgefüllte PDF-Formular an das Referat 226 der Bundesnetzagentur.
  • Nach Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Bescheid.

Besondere Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Fristen

Es gibt keine Frist.

Bearbeitungsdauer

Die Bundesnetzagentur entscheidet über vollständige Anträge innerhalb von höchstens 6 Wochen. (2 bis 6 Wochen)

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    • Antragsformblatt Richtfunk ohne passive Umlenkung oder
    • Antragsformblatt Richtfunk mit passiver Umlenkung

Formulare

  • Formular, bayernweit: Antragsformblatt Richtfunk ohne passive Umlenkung
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

  • Formular, bayernweit: Antragsformblatt Richtfunk mit passiver Umlenkung
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

Kosten

  • Die Kosten betragen zwischen 100,00 EUR und 1500,00 EUR.

    Detaillierte Informationen zu Kosten und Zahlungsweise erhalten Sie im Bescheid der BNetzA.

Rechtsbehelf

  • Einspruch.
  • Widerspruch.
    Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.
  • verwaltungsgerichtliche Klage

Stand:24.01.2023

Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium für Digitales und Verkehr

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Informationen

Für Sie zuständig

Wenn Sie unter "Lokalisierung" einen Ort wählen, werden Ihnen die Kontaktdaten der zuständigen Stelle und ggf. lokal gültige Informationen angezeigt.