Marktstammdatenregister; Registrierung einer Strom- oder Gaserzeugungsanlage

Wenn Sie eine Strom- oder Gasanlage betreiben und diese an ein Strom- oder Gasnetz angeschlossen ist, müssen Sie die Einheit im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur registrieren. Anlagen in Planung müssen Sie nur in bestimmten Fällen registrieren.

Beschreibung

Voraussetzungen

Sie müssen keine Voraussetzungen erfüllen.

Verfahrensablauf

Wenn Sie sich selbst als Betreiber und Ihre Strom- und Gaserzeugungsanlagen im MaStR anmelden möchten, können Sie das über das MaStR-Internetportal tun:

  • Rufen Sie das MaStR-Internetportal auf und registrieren Sie sich zunächst mit einer gültigen E-Mail-Adresse als Benutzer.
  • Melden Sie sich im MaStR-Internetportal an und registrieren Sie sich als Anlagenbetreiber.
  • Anschließend registrieren Sie Ihre Anlagen.
  • Bei erfolgreicher Registrierung stellt Ihnen das System Ihre Meldebescheinigung mit Ihren Registrierungsnummern (MaStR-Nummern) bereit.
  • Änderungen und Korrekturen können Sie jederzeit online durchführen.

Fristen

Sie müssen die Registrierung innerhalb von 1 Monat nach Eintritt eines registrierungspflichtigen Ereignisses vornehmen.

Bearbeitungsdauer

  • Onlineverfahren: keine, Meldebestätigung direkt ausdruckbar
  • Formularregistrierung: circa 14 Tage (von der Beantragung bis zum Erhalt der Registrierungsbestätigung)

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    Die für die Registrierung notwendigen Informationen finden Sie in folgenden Unterlagen:

    • Inbetriebnahme-Protokoll der Strom- oder Gaserzeugungsanlage
    • Jahresendabrechnungen
    • frühere Meldebescheinigungen der Bundesnetzagentur

Online-Verfahren

  • Marktstammdatenregister

    Das Marktstammdatenregister ist das Register für den deutschen Strom- und Gasmarkt. Es wird MaStR abgekürzt. Im Marktstammdatenregister sind vor allem die Stammdaten zu Strom- und Gaserzeugungsanlagen zu registrieren. Außerdem sind die Stammdaten von Marktakteuren wie Anlagenbetreibern, Netzbetreibern und Energielieferanten zu registrieren.

Kosten

  • Sie müssen nichts bezahlen.

Rechtsbehelf

Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

Stand:23.01.2023

Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Informationen

Für Sie zuständig

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