Chemikalien; Beantragung der Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung zum Erwerb der Sachkunde
Die Anerkennung einer Fortbildungsveranstaltung nach § 5 Abs. 2 Satz 1 ChemOzonSchichtV erfolgt auf Bescheid durch das Bayerische Landesamt für Umwelt nach Prüfung des Antrages mit den eingereichten Unterlagen.
Beschreibung
Voraussetzungen
Die anzuerkennende Fortbildungsveranstaltung muss die für den jeweiligen Aufgabenbereich erforderlichen Kenntnisse vermitteln. Dazu gehören Kenntnisse über
- Anlagetechnik,
- die einschlägigen Vorschriften, Richtlinien und allgemein anerkannten Regeln der Technik, sowie
- die wesentlichen Eigenschaften der betreffenden Stoffe und Zubereitungen/Gemische und die mit ihrer Verwendung verbundenen Gefahren vermittelt werden.
Die Beurteilung, ob die Voraussetzungen für die Anerkennung der Fortbildungsveranstaltungen gegeben sind, erfolgt nach den von der Ländergemeinschaft Chemikaliensicherheit (BLAC) erarbeiteten "Grundsätzen für die Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen nach § 5 Abs. 2 Ziff. 1 ChemOzonSchichtV".
Erforderliche Unterlagen
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Lehrplan
nach § 5 Absatz 3 ChemOzonSchichtV
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Referentenverzeichnis
Nennung und Ausweisung der Qualifikation und Kompetenz der Referenten
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Lehrgangsunterlagen
Schulungskonzept für Teilnehmer
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Sachkundebescheinigung
Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an der Fortbildungsveranstaltung
Kosten
- Nach Bayerischem Kostengesetz liegen die Kosten derzeit bei 200 €.
Stand:10.01.2024
Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
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