Luftfahrzeuge von Ausbildungseinrichtungen; Anmeldung und Abmeldung

Zugelassene Ausbildungseinrichtungen müssen der zuständigen Behörde ein Verzeichnis der für die Ausbildung betriebenen Luftfahrzeuge vorlegen. Bei Aufnahme von weiteren Luftfahrzeugen in die Ausbildungsflotte ist dem Luftamt gegenüber eine entsprechende Erklärung abzugeben.

Beschreibung

Verfahrensablauf

Das Formular ist zusammen mit den dort genannten Unterlagen bei dem zuständigen Luftamt einzureichen.

Besondere Hinweise

"Neue" Luftfahrzeuge dürfen erst dann zur Ausbildung verwendet werden, wenn das Luftamt diese in die Anlage 3 zum ATO-Zeugnis aufgenommen hat.

Erforderliche Unterlagen

  • Die einzureichenden Unterlagen ergeben sich aus dem Antragsformular unter "Formulare".

Regionale Ergänzung (Regierung von Oberbayern)

Online-Verfahren

Regionale Ergänzung (Regierung von Oberbayern)

Kosten

  • 100,00 EUR

Stand:05.12.2023

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Bild zur Leistungsbeschreibung

Für Sie zuständig

Regierung von Oberbayern
Sachgebiet 25 - Luftamt Südbayern

Hausanschrift
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80797 München

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