Freiballon; Beantragung einer Außenstarterlaubnis
            
            
                
                    
                        Für den Start von Freiballonen wurde eine Allgemeinverfügung erlassen.
Werden die Voraussetzungen erfüllt, gilt die Allgemeinverfügung als erteilt. In darüber hinaus gehenden Fällen ist weiterhin eine Einzelerlaubnis zu beantragen.
                     
                 
                
                    Beschreibung
                    
                        Die Luftämter Nordbayern und Südbayern haben den Aufstieg von bemannten Freiballonen außerhalb eines für den Ballonaufstieg genehmigen Flugplatzes sowie den Wiederaufstieg nach Zwischenlandungen in einer Allgemeinverfügung geregelt. Werden die darin genannten Voraussetzungen erfüllt, gilt die Erlaubnis als erteilt.
In darüber hinaus gehenden Fällen ist weiterhin eine Einzelerlaubnis bei der zuständigen Luftfahrtbehörde zu beantragen.
Die Allgemeinverfügungen der Regierung von Mittelfranken - Luftamt Nordbayern und der Regierung von Oberbayern - Luftamt Südbayern finden Sie unter „Rechtsgrundlagen“.
                     
                    
                 
                
            
        
                
            
                Voraussetzungen
                
                    Das Außenstartgelände muss für das Vorhaben geeignet sein. Dies ist durch ein Gutachten nachzuweisen.
                    
                
                
             
        
                
            
        
                
            
        
                
            
                Fristen
                
                    10 Werktage vor dem vorgesehenen Starttag
                    
                
                
             
        
                
            
        
                
            
                Erforderliche Unterlagen
                
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                            Lageplan (M 1 : 1.000 oder 1 : 5.000) 
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                            Geländegutachten (bei Start von fünf oder mehr Ballonen) 
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                            Stellungnahme der zuständigen Gemeinde (Ordnungsamt) (bei Start von fünf oder mehr Ballonen) 
 
        
                
            
                Formulare
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                Stand:30.10.2024
                 Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
                
    
  
             
            
            
                
                    
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