Freiballon; Beantragung einer Außenstarterlaubnis
Für den Start von Freiballonen wurde eine Allgemeinverfügung erlassen.
Werden die Voraussetzungen erfüllt, gilt die Allgemeinverfügung als erteilt. In darüber hinaus gehenden Fällen ist weiterhin eine Einzelerlaubnis zu beantragen.
Beschreibung
Die Luftämter Nordbayern und Südbayern haben den Aufstieg von bemannten Freiballonen außerhalb eines für den Ballonaufstieg genehmigen Flugplatzes sowie den Wiederaufstieg nach Zwischenlandungen in einer Allgemeinverfügung geregelt. Werden die darin genannten Voraussetzungen erfüllt, gilt die Erlaubnis als erteilt.
In darüber hinaus gehenden Fällen ist weiterhin eine Einzelerlaubnis bei der zuständigen Luftfahrtbehörde zu beantragen.
Die Allgemeinverfügungen der Regierung von Mittelfranken - Luftamt Nordbayern und der Regierung von Oberbayern - Luftamt Südbayern finden Sie unter „Rechtsgrundlagen“.
Voraussetzungen
Das Außenstartgelände muss für das Vorhaben geeignet sein. Dies ist durch ein Gutachten nachzuweisen.
Fristen
10 Werktage vor dem vorgesehenen Starttag
Erforderliche Unterlagen
-
Lageplan
(M 1 : 1.000 oder 1 : 5.000)
-
Geländegutachten
(bei Start von fünf oder mehr Ballonen)
-
Stellungnahme der zuständigen Gemeinde (Ordnungsamt)
(bei Start von fünf oder mehr Ballonen)
Formulare
Bitte wählen Sie unter "Lokalisierung" einen Ort, damit die Anschrift der zuständigen Stelle bei vorausfüllbaren Formularen eingetragen wird.
Stand:30.10.2024
Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
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