Langzeitlager; Beantragung der Bestimmung als Sachverständige/-r

Sachverständige, die mit der Überprüfung beauftragt werden können, ob nach Stilllegung von einem Langzeitlager schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren ausgehen, müssen bestimmt werden.

Beschreibung

Voraussetzungen

Ein Sachverständiger muss über die erforderliche Fachkunde, Unabhängigkeit, Zuverlässigkeit und gerätetechnische Ausstattung verfügen.

Fristen

Der Antragsteller hat bei der Stellung des Genehmigungsantrages keine Fristen zu beachten.

Erforderliche Unterlagen

  • Nachweis einer Haftpflichtversicherung

  • Amtliches Führungszeugnis
  • Unterlagen zum Nachweis der Fachkunde

    - Nachweis über abgeschlossenes Hochschulstudium oder vergleichbare Qualifikation, z.B. aufgrund der Berufsausübung
    - Nachweis über Kenntnisse im Bereich der Begutachtung und Überwachung von Deponien und Langzeitlagern
    - Nachweis über Teilnahme am Lehrgang für die Fachkunde auf Deponie

Formulare

Bitte wählen Sie unter "Lokalisierung" einen Ort, damit die Anschrift der zuständigen Stelle bei vorausfüllbaren Formularen eingetragen wird.

  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit: Formloser Antrag (mit Unterschrift)
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

Online-Verfahren

  • Langzeitlager - Beantragung der Zulassung als Sachverständige/r online

    Sie können die Zulassung als Sachverständige/r für Langzeitlager auch online beantragen. Für die Online-Antragstellung müssen Sie sich über die BayernID mit dem neuen Personalausweis registrieren bzw. anmelden. Dazu benötigen Sie den neuen Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion, ein Kartenlesegerät und die AusweisApp2.

Kosten

  • Gebühr für Entscheidung über den Genehmigungsantrag: 55 bis 5250 €
    (Art. 1 Abs. 1, Art. 5 Abs. 1 Satz 1 des bayerischen Kostengesetzes, Tarif-Nr. 8.I.0/51.11  der Anlage zu § 1 der bayerischen Verordnung über den Erlass des Kostenverzeichnisses zum Kostengesetz)

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtsprozess; Informationen

verwaltungsgerichtliche Klage

Stand:10.11.2023

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Bild zur Leistungsbeschreibung

Für Sie zuständig

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