Traubenernte; Meldung

Gemeldet werden die im Jahr geernteten Weinmengen (in hl Wein, mit zwei Nachkommastellen), geordnet nach Gemarkungen, Lagen und Qualitätsstufen, außerdem die an andere Betriebe abgegebenen Weinmengen bei der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau.

Beschreibung

Fristen

Bis zum 15. Januar des folgenden Jahres

Weiterführende Links

Stand:12.07.2023

Redaktionell verantwortlich:Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau

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Für Sie zuständig

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