Handwerksbetrieb; Beantragung der Fortführung eines Betriebs nach dem Tod des Inhabers

Die Fortführung eines Handwerksbetriebs nach dem Tod des Inhabers muss beantragt werden.

Beschreibung

Voraussetzungen

Vorausgesetzt wird, dass der Betriebsinhaber zum Zeitpunkt seines Todes in die Handwerksrolle eingetragen war.

Verfahrensablauf

Die Fortführung des Betriebs muss bei der zuständigen Handwerkskammer beantragt werden.

Fristen

Der Betriebsleiter muss unverzüglich bestellt werden. Die Handwerkskammer kann in Härtefällen eine angemessene Frist setzen, wenn eine ordnungsgemäße Führung des Betriebs gewährleistet ist.

Online-Verfahren

Regionale Ergänzung (Handwerkskammer für München und Oberbayern)

Stand:21.02.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

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