Lebensmittelunternehmer; Meldung von Betrieben zur Registrierung
Wenn Sie als Lebensmittelunternehmer Tätigkeiten ausführen die Produktion, die Verarbeitung und den Vertrieb von Lebensmitteln (einschließlich Internethandel) zusammenhängen, müssen Sie sich bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde registrieren lassen.
Voraussetzungen
Sie haben einen Betrieb, der Lebensmittel produziert, verarbeitet oder vertreibt.
Ihr Betrieb ist noch nicht bei der zuständigen Behörde erfasst oder es haben sich Änderungen im arbeitstechnologischen Ablauf oder Umbauten zu den bereits erfassten Angaben oder Daten ergeben oder Sie möchten Ihr Lebensmittelunternehmen abmelden.
Verfahrensablauf
- Nutzen Sie das zur Verfügung stehende Formular und schicken Sie es an die zuständige Kreisverwaltungsbehörde oder das Online-Verfahren. Wenn kein Formular bereitgestellt wird, kann die Registrierung formlos erfolgen.
- Folgende Daten werden benötigt:
- Angaben des Namens, der Adresse und der Rechtsform des Lebensmittelunternehmens
- je Betriebsstätte muss separat angegeben werden: die Rechtsform, die Bezeichnung und die die Adresse der zum Unternehmen gehörenden Betriebsstätte
- je Betriebsstätte muss separat zudem angegeben werden: die jeweilige Tätigkeit und die Betriebsart
Fristen
- Die Registrierung muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.
- Wesentliche Änderungen im arbeitstechnologischen Ablauf oder Umbauten sind unverzüglich zu melden.
Online-Verfahren
Regionale Ergänzung (Landeshauptstadt München)
-
Lebensmittelunternehmen registrieren oder abmelden
Sie führen ein Lebensmittelunternehmen? Dann können Sie es hier online anmelden, abmelden oder uns Änderungen mitteilen. Bitte beachten Sie: Für jede Betriebsstätte muss eine eigene Registrierung erfolgen.
Wenn Sie eine aktuelle Gewerbemeldung als Lebensmittelunternehmen haben, müssen Sie hier keine weiteren Angaben mehr machen.
Kosten
- Für die Registrierung fallen keine Gebühren an.
Stand:01.03.2024
Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
- Online-Verfahren, bayernweit
- Online-Verfahren, lokal begrenzt
- Formular, bayernweit
- Formular, lokal begrenzt
- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
- Kosten, bayernweit
- Kosten, lokal begrenzt