Schlepp- und Reklameflüge; Beantragung einer Erlaubnis

Sie benötigen eine Erlaubnis, wenn Sie Schlepp- oder Reklameflüge mit geschleppten Gegenständen durchführen möchten.

Beschreibung

Voraussetzungen

Eine Erlaubnis kann erteilt werden,

  • wenn der Luftfahrzeugführer eine Schleppberechtigung besitzt,
  • das Luftfahrzeug mit einem geeichten Barographen ausgerüstet ist,
  • nicht mehr als drei Luftfahrzeuge in Formation fliegen sollen und
  • die Haftpflichtversicherung des Luftfahrzeugs das Schleppen von Gegenständen ausdrücklich mit einschließt.  

Besondere Hinweise

Reklameflüge, bei denen die Reklame nur in der Beschriftung des Luftfahrzeugs besteht, bedürfen keiner Erlaubnis.

Fristen

1 Woche vor dem geplanten Schlepp- oder Reklameflug

Erforderliche Unterlagen

  • Schleppberechtigung

  • Nachweis über geeichten Barographen

  • Nachweis über Haftpflichtversicherung des Luftfahrzeugs, die das Schleppen von Gegenständen ausdrücklich einschließt

Formulare

  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit: Formloser Antrag (mit Unterschrift)
    Hinweis

    Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

Kosten

  • 60,00 - 260,00 EUR

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtliche Klage

Stand:16.06.2023

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Bild zur Leistungsbeschreibung

Für Sie zuständig

Regierung von Mittelfranken
Sachgebiet 25 - Luftamt Nordbayern

Hausanschrift
Flughafenstr. 118
90411 Nürnberg

Adresse in Karte anzeigen Autoroute planen. ??common.bayernFahrplan.linkText_de??

Postanschrift
Flughafenstr. 118
90411 Nürnberg

Telefon
+49 (0)911 52700-0

Telefax
+49 (0)911 364446