Markscheider; Beantragung der Anerkennung von "anderen Personen" für die Herstellung von sonstigen Unterlagen
Wenn an Stelle von Risswerken sog. "sonstige Unterlagen" ausreichend sind, können diese von "anderen Personen" (als Markscheidern) angefertigt werden. Diese "anderen Personen" bedürfen der Anerkennung der zuständigen Behörde.
Beschreibung
Voraussetzungen
- Anerkannte Abschlussprüfung in den Fachrichtungen Markscheidewesen, Bergvermessungswesen oder allgemeines Vermessungen einer Hochschule, Fachhochschule oder Technikerschule,
- ein außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erworbener, als gleichwertig anerkannter berufsqualifizierender Abschluss,
- eine als gleichwertig anerkannte Berufsausbildung mit nachweislich überdurchschnittlicher Fachkunde,
- eine mindestens dreijährige fachspezifische Berufstätigkeit im jeweiligen Bergbauzweig nach dem berufsqualifizierenden Abschluss,
- die erforderliche Zuverlässigkeit,
- die körperliche Eignung.
Erforderliche Unterlagen
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Zeugnisse der Abschlussprüfung bzw. Nachweis der Gleichwertigkeit bei Abschlüssen außerhalb Deutschlands
Alle Zeugnisse, aus denen hervorgeht, dass die notwendigen vermessungs- und bergtechnischen Kenntnisse für den jeweiligen Bergbauzweig erworben wurden.
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Bescheinigungen über die ausgeübte fachspezifische Berufstätigkeit im jeweiligen Bergbauzweig
Bescheinigung des Arbeitgebers
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Führungszeugnis
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ärztliche Bescheinigung
Formulare
Bitte wählen Sie unter "Lokalisierung" einen Ort, damit die Anschrift der zuständigen Stelle bei vorausfüllbaren Formularen eingetragen wird.
Stand:12.03.2024
Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
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