Gelegenheitsverkehr mit Personenkraftwagen; Beantragung einer Genehmigung für Ausflugsfahrten oder Ferienziel-Reisen
            
            
                
                    
                        Sie benötigen eine Genehmigung, wenn Sie Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen mit Personenkraftwagen anbieten möchten.
                     
                 
                
                    Beschreibung
                    
                        Bei Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen bestimmen Sie als Unternehmerin oder Unternehmer im Voraus Umfang und Ziel der Fahrten. Die Fahrten müssen am Ende zum Ausgangsort zurückführen. Die Fahrgäste müssen einen für die gesamte Strecke gültigen Fahrschein besitzen, auf dem der Preis vermerkt ist. Sie dürfen keine Reisenden mitnehmen, die nur einen Teil der Strecke buchen wollen.
Die Genehmigung können Sie bei dem Einsatz von Pkw für längstens fünf Jahre erhalten. Danach können Sie eine Verlängerung beantragen.
                     
                    
                 
                
            
        
                
            
                Voraussetzungen
                
                    - persönliche und fachliche Eignung sowohl der antragstellenden Person als auch der eingesetzten Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer
- Betriebssitz oder Niederlassung im Inland (im handelsrechtlichen Sinn)
- Nachweis, dass das Unternehmen sicher und leistungsfähig ist
 
        
                
            
                Verfahrensablauf
                
                    Die Genehmigung müssen Sie schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Je nach Angebot können Sie ein Antragsformular im Internet herunterladen.
Sie müssen folgende Angaben zu den verwendeten Fahrzeugen machen:
- Anzahl
- Art 
- Fahrzeughalterin oder Fahrzeughalter
- amtliche Kennzeichen
- Hersteller
- Fahrzeug-Identifizierungsnummer
- Anzahl der Sitzplätze
Nachdem Sie den Antrag mit den vollständigen Unterlagen eingereicht haben, können im Rahmen des Anhörverfahrens unter anderem die folgenden Stellen eine Stellungnahme abgeben:
- die Gemeinde
- die Industrie- und Handelskammer
- die Fachgewerkschaft
- der Fachverband
Nach Ablauf der Frist für die Stellungnahmen entscheidet die zuständige Stelle abschließend über den Antrag und informiert die antragstellende Person schriftlich über das Ergebnis.
                    
                
                
             
        
                
            
        
                
            
                Fristen
                
                    Keine
Hinweis: Sollten Sie eine Verlängerung der Genehmigung beantragen wollen, ist frühzeitig vor Ablauf der auslaufenden Genehmigung ein Genehmigungsantrag mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle einzureichen.
                    
                
                
             
        
                
            
        
                
            
        
                
            
        
                
            
        
                
            
                Kosten
                
                    
                    
                        - Genehmigung des Gelegenheitsverkehrs mit Personenkraftwagen: 50,00 - 500,00 EUR
 
        
                
            
        
                
            
                
                    Rechtsbehelf
                    
                    
                    Erhebung eines Widerspruchs bei der Behörde, die den Verwaltungsakt erlassen hat.
                    
                
             
        
                
            
        
                
                Stand:02.07.2025
                 Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
                
    
  
             
            
            
                
                    
                        - Online-Verfahren, bayernweit
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