Gelegenheitsverkehr mit Personenkraftwagen; Beantragung einer Genehmigung für Ausflugsfahrten oder Ferienziel-Reisen
Sie benötigen eine Genehmigung, wenn Sie Ausflugsfahrten oder Ferienzielreisen mit Personenkraftwagen anbieten möchten.
Beschreibung
Voraussetzungen
- persönliche und fachliche Eignung sowohl der antragstellenden Person als auch der eingesetzten Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer
- Betriebssitz oder Niederlassung im Inland (im handelsrechtlichen Sinn)
- Nachweis, dass das Unternehmen sicher und leistungsfähig ist
Verfahrensablauf
Die Genehmigung müssen Sie schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Je nach Angebot können Sie ein Antragsformular im Internet herunterladen.
Sie müssen folgende Angaben zu den verwendeten Fahrzeugen machen:
- Anzahl
- Art
- Fahrzeughalterin oder Fahrzeughalter
- amtliche Kennzeichen
- Hersteller
- Fahrzeug-Identifizierungsnummer
- Anzahl der Sitzplätze
Nachdem Sie den Antrag mit den vollständigen Unterlagen eingereicht haben, können im Rahmen des Anhörverfahrens unter anderem die folgenden Stellen eine Stellungnahme abgeben:
- die Gemeinde
- die Industrie- und Handelskammer
- die Fachgewerkschaft
- der Fachverband
Nach Ablauf der Frist für die Stellungnahmen entscheidet die zuständige Stelle abschließend über den Antrag und informiert die antragstellende Person schriftlich über das Ergebnis.
Fristen
Keine
Hinweis: Sollten Sie eine Verlängerung der Genehmigung beantragen wollen, ist frühzeitig vor Ablauf der auslaufenden Genehmigung ein Genehmigungsantrag mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle einzureichen.
Kosten
- Genehmigung des Gelegenheitsverkehrs mit Personenkraftwagen: 50,00 - 500,00 EUR
Rechtsbehelf
Erhebung eines Widerspruchs bei der Behörde, die den Verwaltungsakt erlassen hat.
Stand:17.07.2024
Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
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