Altersvorsorge- oder Basisrentenverträge; Anzeige von Änderungen
            
            
                
                    
                        Wenn Sie als Anbieter eines zertifizierten Altersvorsorge- oder Basisrentenvertrags Änderungen erwirken oder mitteilen wollen, müssen Sie diese vorab anzeigen.
                     
                 
                
                    Beschreibung
                    
                        Als Anbieter von zertifizierten Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen müssen Sie der Zertifizierungsstelle des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) in folgenden Fällen Änderungen anzeigen:
 
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  Standard-Änderungsanzeige (Vertragsänderungen) 
  
- Wollen Sie als Anbieter eines zertifizierten Altersvorsorge- oder Basisrentenvertrags die Vertragsbedingungen ändern, müssen Sie diese der Zertifizierungsstelle vorab anzeigen.
 - In der Änderungsanzeige müssen Sie sämtliche geänderte Textauszüge mit Fundstellen aufführen und die entsprechenden Austauschseiten mit den markierten Änderungen einreichen.
 
 
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  Anzeige bei einem Anbieterwechsel 
  
- Geht ein Zertifikat durch Bestandsübertragung oder im Wege der Rechtsnachfolge beispielsweise durch Verschmelzung auf einen Anbieter über (sogenannter Anbieterwechsel), müssen Sie als neuer (aufnehmender) Anbieter eine Änderungsanzeige einreichen.
 
 
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  Anzeige bei Änderung der Anbieterdaten 
  
- Ändern sich bei Ihnen als Anbieter die Rechtsform, die Firma oder der Sitz, müssen Sie dies mit einer Änderungsanzeige mitteilen.
 - Die Änderungsanzeige einem zertifizierten Vertrag müssen Sie schriftlich beim BZSt einreichen.
 
 
  
 
Hinweis: Bei Standard-Änderungsanzeigen dürfen keine Zertifizierungskriterien nach dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) betroffen sein, da diese Vertragsanpassungen nur mit einem neuen gebührenpflichtigen Zertifizierungsantrag geprüft werden können.
                     
                    
                 
                
            
        
                
            
                Voraussetzungen
                
                    Sie sind Anbieter von zertifizierten Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen.
                    
                
                
             
        
                
            
                Verfahrensablauf
                
                    Sie müssen die Änderungsanzeige zu Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen („Riester“ oder „Rürup“) per Post beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) einreichen.
 
- Rufen Sie die für Ihren Zweck passende Änderungsanzeige auf der Internetseite des BZSt auf.
 - Füllen Sie das Formular elektronisch aus, drucken Sie es aus und unterschreiben Sie es.
 - Senden Sie das Formular und alle erforderlichen Unterlagen per Post an den Dienstsitz des BZSt in Berlin.
 - Das BZSt prüft Ihre Änderungsanzeige.
 
 
Nach Abschluss der Prüfung teilt Ihnen die Zertifizierungsstelle des BZSt per Post das Ergebnis (Zustimmung oder Ablehnung) der Prüfung der Änderungsanzeige zum betroffenen Altersvorsorge- oder Basisrentenvertrag mit.
                    
                
                
             
        
                
            
        
                
            
                Fristen
                
                    Es gibt keine Frist.
                    
                
                
             
        
                
            
                Bearbeitungsdauer
                
                    2 bis 3 Monate
                    
                
                
             
        
                
            
        
                
            
        
                
            
        
                
            
        
                
            
        
                
            
                
                    Rechtsbehelf
                    
                    
                    - Einspruch
 - Klage vor dem Finanzgericht
 
                    
                
             
        
                
            
        
                
                Stand:09.03.2025
                 Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium der Finanzen
                
    
  
             
            
            
                
                    
                        - Online-Verfahren, bayernweit
 
                        - Online-Verfahren, lokal begrenzt
 
                        - Formular, bayernweit
 
                        - Formular, lokal begrenzt
 
                        - Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
 
                        - Rechtsgrundlagen, bayernweit
 
                        - Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
 
                        - Kosten, bayernweit
 
                        - Kosten, lokal begrenzt