Medialeistungen; Beantragung
Wenn Sie in Werbezeiten für Ihren Kinofilm im Fernsehen und im Radio erhalten wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Medialeistung beantragen.
Beschreibung
Voraussetzungen
Anträge können stellen:
-
Verleiher von Kinofilmen
- die bundesweit und
- mit mindestens 25 Kopien
in den Kinos starten
Weitere Voraussetzungen:
-
Beim Antrag muss angegeben werden, ob es sich um ein Kleinstunternehmen, kleines und mittleres Unternehmen (KMU) mit
- weniger als 250 Beschäftigten und
- höchstens EUR 50 Millionen Umsatz im Jahr oder
- eine maximale Bilanzsumme von EUR 43 Millionen
handelt
Bei Beantragung zusätzlicher Video- oder Video-on-Demand-Erstveröffentlichungen muss
- mindestens EUR 200.000 Medialeistung bewilligt worden sein und
- eine bestimmte Besucherzahl erreicht werden.
Verfahrensablauf
Sie müssen den Antrag online bei der Filmförderungsanstalt (FFA) stellen.
- Vereinbaren Sie zunächst ein persönliches oder telefonisches Beratungsgespräch mit der FFA. In diesem Gespräch bekommen Sie wichtige Hinweise zu Voraussetzungen und Antragstellung. Sie haben zudem die Möglichkeit, offene Fragen zu klären.
- Stellen Sie Ihren Antrag online. Füllen Sie den Antrag elektronisch aus. Drucken Sie ihn aus und unterschreiben Sie ihn. Senden Sie den Antrag und alle Unterlagen per Post und elektronisch an die FFA.Die FFA bestätigt den Eingang Ihres Antrags, prüft diesen
- Anschließend wird der Antrag der Kommission für Verleih-, Vertriebs- und Videoförderung vorgelegt.
- Die Kommission fällt eine Entscheidung über die Förderfähigkeit.
- Die Entscheidung wird Ihnen durch einen Bewilligungs- oder Ablehnungsbescheid per Post mitgeteilt.
- Die zweite Rate in Höhe von 25 Prozent erfolgt nach Abschluss der Maßnahme und Prüfung der Schlusskosten durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
Fristen
Antragstellung:
Der Antrag muss der Filmförderungsanstalt (FFA) spätestens einen Monat vor dem offiziellen Kinostart vorliegen. Bitte beachten Sie jedoch, dass die Verleih- Vertriebs- und Videokommission rechtzeitig vor Filmstart über eine Bewilligung entscheiden muss, damit Sie die TV Spots noch zum Filmstart buchen können.
Bearbeitungsdauer
für die Bearbeitung der Förderungsentscheidung: Abhängig von Terminierung der Kommissionssitzungen. Nach Sitzung circa 1 Woche Bearbeitung
Kosten
- bei Mehrfachprüfung: 1,7 Prozent des bewilligten Zuwendungsbetrags
Rechtsbehelf
- Widerspruch
-
verwaltungsgerichtliche Klage
Stand:10.04.2024
Redaktionell verantwortlich:Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
- Online-Verfahren, bayernweit
- Online-Verfahren, lokal begrenzt
- Formular, bayernweit
- Formular, lokal begrenzt
- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
- Kosten, bayernweit
- Kosten, lokal begrenzt