Private Förderschulen; Beantragung der schulaufsichtlichen Genehmigung von Lehrkräften

Privat angestelltes Lehrpersonal an Förderschulen, für das der private Schulträger Personalkostenersatz erhalten kann, bedarf der schulaufsichtlichen Genehmigung.

Beschreibung

Verfahrensablauf

Es muss ein schriftlicher Antrag des Schulträgers auf schulaufsichtliche Genehmigung für jede Lehrkraft bei der Regierung desjenigen Regierungsbezirkes, in dem die private Förderschule ihren Standort hat, gestellt werden.

Die Bearbeitung der Anträge erfolgt bei der zuständigen Regierung.

Fristen

Der Antrag muss rechtzeitig vor dem geplanten Einsatz der Lehrkraft gestellt werden.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Qualität und der Anzahl der Anträge, die bei der jeweils zuständigen Regierung eingehen.

Erforderliche Unterlagen

  • für Lehrkraft für Sonderpädagogik, Lehrkraft, Fachlehrkraft, Religionslehrkraft

    • Lebenslauf
    • Zeugnisse/Ausbildungsnachweise
    • erweitertes Führungszeugnis nach § 30 a BZRG
    • Erklärung zu Straf- und Ermittlungsverfahren
    • Arbeitsvertrag
    • Abstellungsvertrag bzw. Missio Canonica/Vocatio (zusätzlich für Religionslehrkräfte)
    • Nachweis des Masernschutzes

    1. für Heilpädagoginnen und -pädagogen im Förderschuldienst/sonstiges Personal

      • Lebenslauf
      • Zeugnisse/Ausbildungsnachweise
      • erweitertes Führungszeugnis nach § 30 a BZRG
      • Erklärung zu Straf- und Ermittlungsverfahren
      • Arbeitsvertrag
      • Nachweis des Masernschutzes

    2. für Verwaltungsangestellte, Differenzierungskräfte und Pflegekräfte

      • Lebenslauf
      • Zeugnisse/Ausbildungsnachweise
      • erweitertes Führungszeugnis nach § 30 a BZRG
      • Erklärung zu Straf- und Ermittlungsverfahren
      • Nachweis des Masernschutzes

    Formulare

    Bitte wählen Sie unter "Lokalisierung" einen Ort, damit die Anschrift der zuständigen Stelle bei vorausfüllbaren Formularen eingetragen wird.

    • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit: Antrag auf schulaufsichtliche Genehmigung/Anzeige/Duldung von Lehrpersonal an privaten Förderschulen
      Hinweis

      Dieses Formular kann auch ohne Unterschrift elektronisch (z. B. per verschlüsselter E-Mail oder De-Mail) oder in Papierform bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.

    • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit: Erklärung zu Straf- und Ermittlungsverfahren
      Hinweis

      Dieses Formular müssen Sie mit Ihrer Unterschrift bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie können es entweder handschriftlich unterschrieben per Post bzw. Fax an die zuständige Stelle übermitteln oder mit Ihrer qualifizierten elektronischen Signatur per (verschlüsselter) E-Mail. Sofern die zuständige Stelle über eine De-Mail-Adresse verfügt, können Sie das Formular auch über Ihr De-Mail-Konto als absenderbestätigte Nachricht versenden.

    Kosten

    • Für Unterrichtsgenehmigungen zum Einsatz an Realschulen und Fachoberschulen zur sonderpädagogischen Förderung fallen für den Schulträger Kosten für die befristete und unbefristete schulaufsichtliche Genehmigung an.

    Rechtsbehelf

    Widerspruchsverfahren (fakultatives); Einlegung eines Widerspruchs

    Einlegung eines Widerspruchs

    Stand:05.02.2024

    Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

    • Online-Verfahren, bayernweit
    • Online-Verfahren, lokal begrenzt
    • Formular, bayernweit
    • Formular, lokal begrenzt
    • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
    • Rechtsgrundlagen, bayernweit
    • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
    • Kosten, bayernweit
    • Kosten, lokal begrenzt
    Bild zur Leistungsbeschreibung

    Für Sie zuständig

    Wenn Sie unter "Lokalisierung" einen Ort wählen, werden Ihnen die Kontaktdaten der zuständigen Stelle und ggf. lokal gültige Informationen angezeigt.