Kraftstoffpreise; Beantragung der Zulassung als Anbieter von Verbraucher-Informationsdiensten
Sie wollen Verbraucherinnen und Verbraucher über die aktuellen Kraftstoffpreise an Tankstellen informieren? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Echtzeit-Daten der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe nutzen.
Beschreibung
Voraussetzungen
Eine Zulassung können beantragen:
Sie machen glaubhaft, dass
- Sie die von der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe zur Verfügung gestellten Daten verwenden, um Verbraucherinnen und Verbraucher über die bundesweit aktuellen Kraftstoffpreise zu informieren, und
- die Verbraucherinformation
- auf Dauer angelegt ist,
- mittels eines bundesweit verfügbaren Informationsdienstes veröffentlicht wird und
- nicht auf eine bestimmte Zielgruppe beschränkt ist.
Verfahrensablauf
Den Antrag auf Zulassung als Anbieter von VID können Sie im Online-Verfahren oder formlos, vorzugsweise verschriftlicht (per Post, Fax oder E-Mail), stellen.
Online-Verfahren:
- Rufen Sie den Online-Antrag auf dem Bundesportal (verwaltung.bund.de) auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können.
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei (in den Dateiformaten PDF, DOC, JPEG, PNG, maximal 10 Megabyte pro Datei) hoch und senden den Antrag ab.
Hinweis: Für die Online-Antragstellung benötigen Sie ein elektronisches Ausweisdokument, zum Beispiel die Online-Funktion Ihres Personalausweises.
- Die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe meldet sich bei Rückfragen oder fehlenden Unterlagen bei Ihnen.
- Die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe sendet Ihnen
- einen Bescheid über die Zulassung als Anbieter von VID oder
- einen Ablehnungsbescheid.
Sonstiger Antrag:
- Stellen Sie die für die Glaubhaftmachung der Zulassungsvoraussetzungen erforderlichen Unterlagen und Informationen zusammen.
- Geben Sie in Ihrem formlosen Antrag folgende Informationen an:
- Name der Antragstellerin oder des Antragstellers
- Anschrift
- E-Mail-Adresse
- Bezeichnung Ihres VID
- Name einer Kontaktperson und
- falls vorhanden:
- Faxnummer
- Name der gesetzlichen Vertreterin oder des gesetzlichen Vertreters oder der beziehungsweise des Verantwortlichen nach dem Telemediengesetz oder des Rundfunkstaatsvertrags sowie
- deren oder dessen Adresse und
- Telefonnummer und
- Faxnummer und
- E-Mail-Adresse.
Hinweis: Auf der Internetseite der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe finden Sie eine Hilfestellung zur Gestaltung des Antrags.
- Übermitteln Sie Ihren Antrag vorzugsweise verschriftlicht (per Post, Fax oder E-Mail) an das Bundeskartellamt, Markttransparenzstelle für Kraftstoffe.
- Die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe meldet sich bei Rückfragen oder fehlenden Unterlagen oder Informationen bei Ihnen.
- Die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe sendet Ihnen
- einen Bescheid über die Zulassung als Anbieter von VID oder
- einen Ablehnungsbescheid.
Fristen
Sie müssen keine Fristen beachten.
Bearbeitungsdauer
Für die Bearbeitung des Antrags: in der Regel 6 bis 12 Monate
Erforderliche Unterlagen
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Erforderliche Unterlage/n
Folgende Informationen und Unterlagen müssen Sie der MTS-K im Rahmen der Antragstellung zur Verfügung stellen:
- kurze Vorstellung Ihrer Person beziehungsweise Ihres Unternehmens, für welches Sie die Zulassung als VID beantragen;
- ausführliche Darstellung Ihres (geplanten) VID. Fragestellungen können sein:
-
- Was ist das Medium oder sind die Medien der Veröffentlichung?
- In welcher Form erfolgt die Darstellung?
- Was ist die Funktionsweise?
- Wie erfolgt der Datenabruf durch die Verbraucherinnen und Verbraucher?
- Welche Informationen können die Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten?
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- welche Zielgruppe Ihr Angebot erreichen soll,
- ob und, wenn ja, wie sich Ihre Zielgruppe von der Allgemeinheit unterscheidet und
- unter welchen Bedingungen das Angebot auch für andere Zielgruppen zugänglich ist.
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- ab wann Sie die Verbraucher-Information aufnehmen werden und
- wie Sie gewährleisten, dass Ihr Angebot ab diesem Zeitpunkt dauerhaft verfügbar sein wird.
- Darstellung der räumlichen Verfügbarkeit Ihres Angebots unter folgenden Gesichtspunkten:
-
- Ihr Angebot umfasst bundesweit alle Tankstellen.
- Ihr Angebot kann bundesweit abgerufen werden.
- Darstellung, wie häufig Sie Preisdaten aktualisieren werden und wie Sie die dafür erforderliche technische Leistungsfähigkeit gewährleisten werden.
- Darstellung Ihres Geschäftsmodells beziehungsweise der Finanzierung Ihres Angebots.
Hinweis:
Fügen Sie Belege hinzu, falls vorhanden. Sie benötigen eine Vollmacht, falls Sie den Antrag für eine andere Person oder Organisation stellen.
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- verwaltungsgerichtliche Klage
Stand:02.07.2023
Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
- Online-Verfahren, bayernweit
- Online-Verfahren, lokal begrenzt
- Formular, bayernweit
- Formular, lokal begrenzt
- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
- Kosten, bayernweit
- Kosten, lokal begrenzt