Kraftstoffpreise; Beantragung der Zulassung als Anbieter von Verbraucher-Informationsdiensten

Sie wollen Verbraucherinnen und Verbraucher über die aktuellen Kraftstoffpreise an Tankstellen informieren? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Echtzeit-Daten der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe nutzen.

Beschreibung

Voraussetzungen

Eine Zulassung können beantragen:

  • Personen und
  • Unternehmen.

Sie machen glaubhaft, dass

  • Sie die von der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe zur Verfügung gestellten Daten verwenden, um Verbraucherinnen und Verbraucher über die bundesweit aktuellen Kraftstoffpreise zu informieren, und
  • die Verbraucherinformation
    • auf Dauer angelegt ist,
    • mittels eines bundesweit verfügbaren Informationsdienstes veröffentlicht wird und
    • nicht auf eine bestimmte Zielgruppe beschränkt ist.

Verfahrensablauf

Den Antrag auf Zulassung als Anbieter von VID können Sie im Online-Verfahren oder formlos, vorzugsweise verschriftlicht (per Post, Fax oder E-Mail), stellen.

Online-Verfahren:

  • Rufen Sie den Online-Antrag auf dem Bundesportal (verwaltung.bund.de) auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei (in den Dateiformaten PDF, DOC, JPEG, PNG, maximal 10 Megabyte pro Datei) hoch und senden den Antrag ab.

Hinweis: Für die Online-Antragstellung benötigen Sie ein elektronisches Ausweisdokument, zum Beispiel die Online-Funktion Ihres Personalausweises.

  • Die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe meldet sich bei Rückfragen oder fehlenden Unterlagen bei Ihnen.
  • Die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe sendet Ihnen
    • einen Bescheid über die Zulassung als Anbieter von VID oder
    • einen Ablehnungsbescheid.

Sonstiger Antrag:

  • Stellen Sie die für die Glaubhaftmachung der Zulassungsvoraussetzungen erforderlichen Unterlagen und Informationen zusammen.
  • Geben Sie in Ihrem formlosen Antrag folgende Informationen an:
    • Name der Antragstellerin oder des Antragstellers
    • Anschrift
    • E-Mail-Adresse
    • Bezeichnung Ihres VID
    • Name einer Kontaktperson und
      • deren Telefonnummer
    • falls vorhanden:
      • Faxnummer
      • Name der gesetzlichen Vertreterin oder des gesetzlichen Vertreters oder der beziehungsweise des Verantwortlichen nach dem Telemediengesetz oder des Rundfunkstaatsvertrags sowie
        • deren oder dessen Adresse und
        • Telefonnummer und
        • Faxnummer und
        • E-Mail-Adresse.

                        Hinweis: Auf der Internetseite der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe finden Sie eine Hilfestellung zur Gestaltung des Antrags.

  • Übermitteln Sie Ihren Antrag vorzugsweise verschriftlicht (per Post, Fax oder E-Mail) an das Bundeskartellamt, Markttransparenzstelle für Kraftstoffe.
  • Die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe meldet sich bei Rückfragen oder fehlenden Unterlagen oder Informationen bei Ihnen.
  • Die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe sendet Ihnen
    • einen Bescheid über die Zulassung als Anbieter von VID oder
    • einen Ablehnungsbescheid.

Fristen

Sie müssen keine Fristen beachten.

Bearbeitungsdauer

Für die Bearbeitung des Antrags: in der Regel 6 bis 12 Monate

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    Folgende Informationen und Unterlagen müssen Sie der MTS-K im Rahmen der Antragstellung zur Verfügung stellen:

    • kurze Vorstellung Ihrer Person beziehungsweise Ihres Unternehmens, für welches Sie die Zulassung als VID beantragen;
    • ausführliche Darstellung Ihres (geplanten) VID. Fragestellungen können sein:
      • Was ist das Medium oder sind die Medien der Veröffentlichung?
      • In welcher Form erfolgt die Darstellung?
      • Was ist die Funktionsweise?
      • Wie erfolgt der Datenabruf durch die Verbraucherinnen und Verbraucher?
      • Welche Informationen können die Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten?
    • Erläuterung,
      • welche Zielgruppe Ihr Angebot erreichen soll,
      • ob und, wenn ja, wie sich Ihre Zielgruppe von der Allgemeinheit unterscheidet und
      • unter welchen Bedingungen das Angebot auch für andere Zielgruppen zugänglich ist.
    • Darstellung,
      • ab wann Sie die Verbraucher-Information aufnehmen werden und
      • wie Sie gewährleisten, dass Ihr Angebot ab diesem Zeitpunkt dauerhaft verfügbar sein wird.
    • Darstellung der räumlichen Verfügbarkeit Ihres Angebots unter folgenden Gesichtspunkten:
      • Ihr Angebot umfasst bundesweit alle Tankstellen.
      • Ihr Angebot kann bundesweit abgerufen werden.
    • Darstellung, wie häufig Sie Preisdaten aktualisieren werden und wie Sie die dafür erforderliche technische Leistungsfähigkeit gewährleisten werden.
    • Darstellung Ihres Geschäftsmodells beziehungsweise der Finanzierung Ihres Angebots.

    Hinweis:
    Fügen Sie Belege hinzu, falls vorhanden. Sie benötigen eine Vollmacht, falls Sie den Antrag für eine andere Person oder Organisation stellen.

Kosten

  • Es fallen für Sie keine Kosten an.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • verwaltungsgerichtliche Klage
     

Stand:02.07.2023

Redaktionell verantwortlich:Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

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