Private Grund- und Mittelschulen; Beantragung der Betriebsgenehmigung und der Genehmigung für wesentliche Änderungen

Private Grund- und Mittelschulen, die in ihren Bildungs- und Erziehungszielen öffentlichen im Freistaat Bayern vorhandenen oder vorgesehenen Schulen entsprechen, müssen von der zuständigen Regierung zugelassen werden. Diese muss auch wesentliche Änderungen genehmigen.

Beschreibung

Fristen

Der Antrag ist mit allen erforderlichen Unterlagen spätestens vier Monate vor Schuljahresbeginn, d.h. bis 31.03. jeden Jahres, bei der Schulaufsichtsbehörde einzureichen.

Formulare

Stand:29.09.2023

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Bild zur Leistungsbeschreibung

Für Sie zuständig

Regierung von Mittelfranken
Sachgebiet 44 - Schulorganisation, Schulrecht

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Promenade 27
91522 Ansbach

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Telefax
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