Heilkundeausübung; Anzeige

Wenn Sie einen gesetzlich geregelten nichtärztlichen Heilberuf selbständig oder freiberuflich ausüben, sind Sie verpflichtet dies dem zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen.

Beschreibung

Die Angehörigen der folgenden Heilberufe haben Beginn und Ende einer selbständigen Berufsausübung unverzüglich dem zuständigen Gesundheitsamt anzuzeigen:

  • Anästhesietechnische Assistent/-in
  • Diätassistent/-in
  • Ergotherapeut/-in
  • Hebamme
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in
  • Gesundheits- und Krankenpfleger/-in
  • Heilpraktiker/in
  • Logopäde, Logopädin
  • Masseur/-in und medizinischer Bademeister/-in
  • Medizinisch-technische Assistent/-in für Funktionsdiagnostik
  • Medizinisch-technische Laboratoriumsassistent/-in
  • Medizinisch-technische Radiologieassistent/-in
  • Medizinische Technologen/-innen für Laboratoriumsanalytik
  • Medizinische Technologen/-innen für Radiologie
  • Medizinische Technologen/-innen für Funktionsidagnostik
  • Medizinische Technologen/-innen für Veterinärmedizin
  • Operationstechnische Assistent/-in
  • Orthoptist/-in
  • Pflegefachmann/-frau
  • Pharmazeutisch-technischer Assistent/-in
  • Physiotherapeut/-in
  • Podologe, Podologin, Medizinischer Fußpfleger/-in
  • Veterinärmedizinisch-technische Assistent/-in

Zu Beginn der Berufsausübung ist

  • die Anschrift der Niederlassung anzugeben und
  • die Berechtigung zur Ausübung des Berufs oder zum Führen der Berufsbezeichnung und das Bestehen einer angemessenen Haftpflichtversicherung nachzuweisen.

Jegliche Änderungen der personenbezogenen Daten, eine Praxisverlegung etc., sowie die Beendigung der Tätigkeit müssen dem Gesundheitsamt ebenfalls unverzüglich
gemeldet werden.

Voraussetzungen

  • Berechtigung zur Ausübung des Berufs oder zum Führen der Berufsbezeichnung
  • geplante Berufsausübung in der Stadt oder im Landkreis

Verfahrensablauf

Die Anzeige sowie die erforderlichen Unterlagen sind beim örtlich zuständigen Gesundheitsamt einzureichen.

Örtlich zuständig ist das Gesundheitsamt in dessen Bezirk sich die Niederlassung befindet.

Die Behörde kann auf Wunsch eine Bestätigung der Anzeige ausstellen.

Fristen

Beginn und Ende einer selbständigen Berufsausübung sowie die Beendigung müssen unverzüglich angezeigt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Folgende Unterlagen sind erforderlich:

    • Erlaubnisurkunde über die Berechtigung zur Ausübung des Berufes oder zum Führen der Berufsbezeichnung
    • Nachweis über das Bestehen einer angemessenen Haftpflichtversicherung

Online-Verfahren

Regionale Ergänzung (Landratsamt Coburg)

  • An-/Abmeldung Heilberufe

    Sie haben hier die Möglichkeit, Ihre Tätigkeit im Bereich Heilberufe dem Gesundheitsamt online zu melden.

Kosten

  • Anzeige: keine; Bestätigung (z. B. für die Krankenkasse): kostenpflichtig

Stand:03.04.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
Logo Landkreis Coburg

Für Sie zuständig

Landratsamt Coburg
FB 31 Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Hausanschrift
Lauterer Str. 60
96450 Coburg

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Postanschrift
Postfach 2354
96412 Coburg

Telefon
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Telefax
+49 (0)9561 514-1099