Gewerbliche Segelflüge; Anzeige der Aufnahme der Tätigkeit durch Abgabe einer Erklärung

Betreiber, die gewerbliche Flüge mit Segelflugzeugen, d. h. Flüge gegen Entgelt oder sonstige geldwerte Gegenleistungen anbieten, müssen die Aufnahme ihrer Tätigkeit durch Abgabe einer Erklärung (Declaration) gegenüber der zuständigen Behörde anzeigen.

Beschreibung

Besondere Hinweise

Die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen wird von der Behörde regelmäßig durch Audits überprüft.

Fristen

Die Abgabe der Erklärung hat vor Aufnahme der gewerblichen Tätigkeit zu erfolgen.

Stand:07.12.2023

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

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