Wirtschaftsprüfer/-in; Beantragung der Bestellung
Sie müssen die Bestellung als Wirtschaftsprüfer/in beantragen.
Beschreibung
Voraussetzungen
Für den Fall der Tätigkeit in eigener Praxis oder in gemeinsamer Berufsausübung gemäß § 44b WiPrO muss der Nachweis des Bestehens einer Berufshaftpflichtversicherung erbracht werden.
Nachgewiesen werden müssen ebenfalls weitere Berufsbezeichnungen, akademische Grade, Titel, Zusätze und ausländische Registrierungen.
Verfahrensablauf
Der Antrag auf Bestellung muss elektronisch gestellt (siehe unter "Online-Verfahren") werden.
Mit dem Online-Bestellungsantrag werden auch die Erklärungen zu den Bestellungsvoraussetzungen abgegeben. Das früher übliche Ausdrucken und Unterzeichnen eines Papierantrages entfällt.
Fristen
Spätestens fünf Jahre nach Bestehen der Wirtschaftsprüferprüfung muss ein Antrag auf Bestellung als Wirtschaftsprüfer gestellt werden; andernfalls kann das Ablegen einer Teilprüfung angeordnet werden. Bearbeitungsfristen für die WPK bestehen nicht.
Erforderliche Unterlagen
-
Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung und für den Fall weiterer Berufsqualifikationen, Titel, Grade, ausländischer Registrierungen
Stand:02.10.2024
Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
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- Online-Verfahren, lokal begrenzt
- Formular, bayernweit
- Formular, lokal begrenzt
- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
- Rechtsgrundlagen, bayernweit
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