Kindertagesbetreuung; Meldung einer betriebserlaubnisfreien Kinderbetreuung

Angebote zur Kinderbetreuung im Rahmen von maximal 10 Stunden pro Woche oder Betreuung von einzelnen Kindern nicht länger als 5 Stunden pro Woche bedürfen keiner Betriebserlaubnis, müssen aber trotzdem dem Jugendamt gemeldet werden.

Beschreibung

Voraussetzungen

Sie betreuen Kinder maximal 10 Stunden pro Woche oder einzelne Kinder nicht länger als 5 Stunden pro Woche.

Verfahrensablauf

Sie müssen Angebote zur Kinderbetreuung dem örtlich zuständigen Jugendamt melden.

Fristen

Die Meldung muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.

Erforderliche Unterlagen

  • keine

Formulare

Kosten

  • keine

Rechtsbehelf

keiner

Stand:27.02.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
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