Betriebsleitung; Anzeige der Bestellung oder Abberufung bei der Handwerkskammer
Sie müssen die Bestellung oder Abberufung der Betriebsleitung Ihres zulassungspflichtigen Handwerksbetriebs der zuständigen Handwerkskammer anzeigen.
Beschreibung
Wenn Sie ein zulassungspflichtiges Handwerk als Betriebsinhaber ausüben wollen, ohne selbst die Voraussetzungen für eine Handwerksrolleneintragung zu erfüllen, müssen Sie eine Betriebsleitung bestellen, die diese Voraussetzungen erfüllt.
Die Bestellung der Betriebsleitung muss bei der Handwerkskammer angemeldet werden, damit diese die tatsächliche Erfüllung der Eintragungsvoraussetzungen prüfen kann. Scheidet ein Betriebsleiter aus oder ändert sich der Umfang seiner Tätigkeit muss dies der jeweils zuständigen Handwerkskammer mitgeteilt werden.
Voraussetzungen
Es müssen entsprechende Qualifikationsnachweise vorhanden sein.
Verfahrensablauf
Sie müssen die Bestellung oder Abberufung der Betriebsleitung der zuständigen Handwerkskammer mitteilen.
Fristen
Zum Zeitpunkt der Eintragung in die Handwerksrolle muss die Betriebsleiterbestellung vorliegen. Bei Ausscheiden des Betriebsleiters kann die Handwerkskammer eine angemessene Frist zur Benennung eines neues Betriebsleiters bestimmen.
Erforderliche Unterlagen
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Unterlagen, die belegen, dass die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle vorliegen,
z.B. Betriebsleitererklärung
Formulare
Regionale Ergänzung (Handwerkskammer für Mittelfranken)
Online-Verfahren
Regionale Ergänzung (Handwerkskammer für Mittelfranken)
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Änderung des Betriebsleiters melden
Ihr Betrieb bekommt einen neuen Betriebsleiter oder eine Betriebsleiterin? Teilen Sie der Handwerkskammer für Mittelfranken die Änderung online mit.
Achtung: Bitte beachten Sie, dass im Kundenportal der Handwerkskammer für Mittelfranken registriert und mit dem entsprechenden Betrieb per PIN verbunden sein müssen, um Zugang zu diesem Online-Verfahren zu haben. Mehr dazu unter: Im Kundenportal registrieren: So geht's
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Betriebsleiter meldet sein Ausscheiden aus dem Betrieb
Betriebsleiter können der Handwerkskammer für Mittelfranken ihr Ausscheiden aus dem Betrieb mittels dieses Online-Formulars mitteilen.
Achtung: Bitte beachten Sie, dass im Kundenportal der Handwerkskammer für Mittelfranken registriert und mit dem entsprechenden Betrieb per PIN verbunden sein müssen, um Zugang zu diesem Online-Verfahren zu haben. Mehr dazu unter: Im Kundenportal registrieren: So geht's
Kosten
- Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung der zuständigen Handwerkskammer.
Stand:08.01.2025
Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
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- Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
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