Betriebsleitung; Anzeige der Bestellung oder Abberufung bei der Handwerkskammer

Sie müssen die Bestellung oder Abberufung der Betriebsleitung Ihres zulassungspflichtigen Handwerksbetriebs der zuständigen Handwerkskammer anzeigen.

Beschreibung

Voraussetzungen

Es müssen entsprechende Qualifikationsnachweise vorhanden sein.

Verfahrensablauf

Sie müssen die Bestellung oder Abberufung der Betriebsleitung der zuständigen Handwerkskammer mitteilen.

Fristen

Zum Zeitpunkt der Eintragung in die Handwerksrolle muss die Betriebsleiterbestellung vorliegen. Bei Ausscheiden des Betriebsleiters kann die Handwerkskammer eine angemessene Frist zur Benennung eines neues Betriebsleiters bestimmen.

Erforderliche Unterlagen

  • Unterlagen, die belegen, dass die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle vorliegenn,

    z.B. Betriebsleitererklärung

Online-Verfahren

Regionale Ergänzung (Handwerkskammer für Schwaben)

Kosten

  • Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung der zuständigen Handwerkskammer.

Stand:17.01.2024

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

  • Online-Verfahren, bayernweit
  • Online-Verfahren, lokal begrenzt
  • Formular, bayernweit
  • Formular, lokal begrenzt
  • Vorausfüllbares Formular - Empfängerdaten werden nach der Lokalisierung eingetragen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, bayernweit
  • Rechtsgrundlagen, lokal begrenzt
  • Kosten, bayernweit
  • Kosten, lokal begrenzt
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