Betriebsleitung; Anzeige der Bestellung oder Abberufung bei der Handwerkskammer

Sie müssen die Bestellung oder Abberufung der Betriebsleitung Ihres zulassungspflichtigen Handwerksbetriebs der zuständigen Handwerkskammer anzeigen.

Beschreibung

Wenn Sie ein zulassungspflichtiges Handwerk als Betriebsinhaber ausüben wollen, ohne selbst die Voraussetzungen für eine Handwerksrolleneintragung zu erfüllen, müssen Sie eine  Betriebsleitung bestellen, die diese Voraussetzungen erfüllt.

Die Bestellung der Betriebsleitung muss bei der Handwerkskammer angemeldet werden, damit diese die tatsächliche Erfüllung der Eintragungsvoraussetzungen prüfen kann. Scheidet ein Betriebsleiter aus oder ändert sich der Umfang seiner Tätigkeit muss dies der jeweils zuständigen Handwerkskammer mitgeteilt werden.

Voraussetzungen

Es müssen entsprechende Qualifikationsnachweise vorhanden sein.

Verfahrensablauf

Sie müssen die Bestellung oder Abberufung der Betriebsleitung der zuständigen Handwerkskammer mitteilen.

Fristen

Zum Zeitpunkt der Eintragung in die Handwerksrolle muss die Betriebsleiterbestellung vorliegen. Bei Ausscheiden des Betriebsleiters kann die Handwerkskammer eine angemessene Frist zur Benennung eines neues Betriebsleiters bestimmen.

Erforderliche Unterlagen

  • Unterlagen, die belegen, dass die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle vorliegen,

    z.B. Betriebsleitererklärung

Kosten

  • Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung der zuständigen Handwerkskammer.

Stand:08.01.2025

Redaktionell verantwortlich:Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

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Für Sie zuständig

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